Schlagwort: Abwrackprämie

Abwrackprämie darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden

Hartz-IV-Empfängern darf die nach Auskunft von ARAG Experten nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Das hat das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss klargestellt. Geklagt hatte eine 43-jährige allein erziehende Mutter aus Iserlohn. Beim Kauf eines neuen Autos im Wert von 7.500 Euro war ihr die staatliche Umweltprämie von 2.500 Euro angerechnet worden. Ihr Hartz-IV-Anspruch minderte sich dadurch um 156 Euro. Die Mutter wehrte sich mit Erfolg gegen diese Entscheidung (LSG NRW, Az.: L 12 AS 807/10 B ER).

Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Abwrackprämie für Heizkessel wird verlängert

Immer mehr Menschen sparen mit Hilfe von Solarwärme Heizkosten. Die Umstellung alter Öl- und Gasheizungen auf moderne Solarheizungen wird in Deutschland durch attraktive Förderzuschüsse staatlich angereizt. Erst Ende Februar hat Bundesumweltminister Norbert Röttgen die seit zwei Jahren gewährte Abwrackprämie für alte Heizungen zur Förderung der Solarwärme um ein weiteres Jahr verlängert.
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Bankenfachverband sieht keine Kreditklemme bei mobilen Investitionen

Die Finanzierung mobiler Investitionen wie Kraftfahrzeuge und Maschinen lag im ersten Halbjahr 2009 auf dem Niveau des Vorjahres. Dies ergibt die Halbjahresstatistik des Bankenfachverbandes. Die auf Kredite spezialisierten Banken finanzierten Güter im Wert von 7,1 Milliarden Euro. Das waren nur 0,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
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Hartz IV-Empfänger erhalten Abwrackprämie

Bislang war es die Auffassung der Bundesregierung, dass die sogenannte Abwrackprämie Empfängern des Arbeitslosengeld II nicht zusteht und dass die Prämie auf das ALG II angerechnet wird. ARAG Experten weisen jedoch auf ein Urteil des Sozialgerichts Magdebrung hin, wonach die Abwrackprämie von 2.500 Euro eine „zweckbestimmte Einnahme“ ist und daher nicht auf das ALG II angerechnet werden darf.
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