Grundsätzlich müssen Erträge aus Kapitalvermögen versteuert werden. Seit dem 1. Januar 2009 gilt hierzu die Abgeltungssteuer: Wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro jährlich überschritten, ist eine Besteuerung von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig.
Die anfallende Steuer wird von der kontoführenden Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt übermittelt, wenn die Anlagesumme über dem Freibetrag liegt oder der Sparer keinen Freistellungsauftrag gestellt hat.
Schlagwort: Abgeltungssteuer
Brauche ich einen Freistellungsauftrag für meine Zinsen?
Ja, ein Freistellungsauftrag ist wichtig. Dann können Sie bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei an Zinsen erhalten (1.602 Euro bei Verheirateten).
Ansonsten wird die Abgeltungssteuer direkt von der Bank an das Finanzamt weitergeleitet.
Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli-Zuschlag und eventuell Kirchensteuer. Vergessen Sie daher bei der Einrichtung Ihres Kontos nicht den Freistellungsauftrag. Er kann meist praktisch von den Internetseiten der Bank heruntergeladen werden.
Was bedeutet die Abgeltungssteuer?
Grundsätzlich müssen Erträge aus Kapitalvermögen versteuert werden. Seit dem 1. Januar 2009 gilt hierbei die Abgeltungssteuer: Wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro jährlich überschritten, ist eine Besteuerung von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig.
Die anfallende Steuer wird von der kontoführenden Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt übermittelt, wenn die Anlagesumme über dem Freibetrag liegt oder der Sparer keinen Freistellungsauftrag gestellt hat.
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