Süßes sonst gibt`s Saures!

Süßes sonst gibt`s Saures!(hha) Am 31. Oktober, in der Nacht zu Allerheiligen, ziehen wieder Geister, Hexen und Dämonen durch die Nachbarschaften. Wer für die kleinen Halloween-Geister keine Süßigkeiten bereithält, muss mit „Saurem“ – einem Streich rechnen.

Neben einer gruseligen Verkleidung gehören harmlose Streiche einfach zum Halloween-Fest dazu. Leider kommt es immer wieder vor, dass es auch zu Sachschäden kommt. Beschädigte Autos, Briefkästen oder rohe Eier an der Hausfassade ziehen meist Ärger mit den Nachbarn und hohe Kosten mit sich.

Eine Private Haftpflichtversicherung hilft in vielen Fällen die finanziellen Folgen, solcher Missgeschicke zu tragen.  Jedoch nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt oder die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde.

Kinder unter sieben Jahren können in der Regel nicht belangt werden. Um das Verhältnis zu Nachbarn oder Freunden nicht zu belasten, fühlen sich Eltern aber meist verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Kinder, die älter als sieben Jahre sind, können in der Familien-Haftpflichtversicherung mit versichert werden. Viele Anbieter bieten aber auch Versicherungsschutz für jüngere (deliktunfähige) Kinder an.

Damit es nicht soweit kommt, sollten Eltern ihre Kinder bereits vor dem Halloweenumzug aufklären, was erlaubt ist und was nicht.  Im besten Fall sollte immer ein Erwachsener mit den Kindern herumziehen.

In jedem Fall sollten aber Eltern vorab prüfen, ob ihr Haftpflichtversicherungsschutz ausreicht.
 
Bildquelle © pixabay/ Fotomek Lizenz: CC0-Lizenz

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