Steuern sparen mit Immobilien

Immobilien erben – Steuerbefreiung für Familien

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Seit diesem Jahr greift die neue Erbschaftssteuer. Das hat auch Auswirkungen auf Immobilienbesitzer. Gewinner der Erbrechtsreform sind Ehepartner und Kinder. Für sie gilt, dass sie von der Erbschaftssteuer befreit sind, wenn sie die geerbte Immobilie selber nutzen. Dazu müssen sie aber mindestens zehn Jahre in dem Haus bzw. der Wohnung leben. Bei erbenden Kindern darf die Wohnung maximal 200 qm groß sein. Jeder Quadratmeter der darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Hier greift aber der persönliche Freibetrag für Kinder von 400.000 Euro.

Wichtig: Die Steuerbefreiung kann rückwirkend entfallen, wenn die Immobilie während der Zehn-Jahres-Frist vermietet oder verkauft wird. Zwingende Gründe, wie zum Beispiel eine Pflegebedürftigkeit gelten als Ausnahme für diese Regel.

Ein Tipp: Erben, die 2007 oder 2008 Erbschaftsteuer zahlen mussten, können unter Umständen bereits gezahlte Steuern zurück erstattet bekommen. Für sie gilt ein Übergangszeitraum bei dem ihre Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Hierbei sollte man sich aber ganz sicher sein, dass das Ergebnis positiv ausfällt, denn wenn die Berechnung eine höhere Steuerschuld ergibt, wird dieser Betrag vom Finanzamt nachträglich eingefordert.

Linktipp: Die Freibeträge und alles weitere zur Erbschaftssteuer

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2 Kommentare zu “Steuern sparen mit Immobilien”:

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