Steuern und Finanzen: Gesetzliche Änderungen zum 1. Juli 2009

Änderungen für Kurzarbeiter, EU-Reisende, Altenpfleger, Erzieher, Sparer und Immobilieneigentümer

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Kurzarbeiter: Bezugszeitraum ausgeweitet
Im Juni 2009 hat die Bundesregierung die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld erhöht sich auf zwei Jahre. Eine weitere Neuerung: Ab dem 7. Monat zahlt die Bundesagentur für Arbeit sämtliche Sozialversicherungsbeiträge.

Reisende: EU-Auslandsurlauber telefonieren günstiger
Über günstigere Telefonpreise dürfen sich Reisende freuen, die innerhalb der Europäischen Union zum Mobiltelefon greifen. Zum wiederholten Mal hat die Europäische Union die Obergrenzen für die Handynutzung gesenkt. Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz darf eine SMS-Nachricht zwischen den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr als 13 Cent inklusive Mehrwertsteuer kosten.
Weitere Handy-Preisgrenzen:

Telefonat vom EU-Urlaubsort nach Hause:

maximal 51,17 Cent pro Minute inklusive Mehrwertsteuer

Empfang eines Anrufs im EU-Urlaubsort:

Maximal 22,61 Cent pro Minute inklusive Mehrwertsteuer.

Altenpfleger und Erzieher: Förderung durch das Meister-BAföG
Mit dem neuen Meister-BAföG steigt der sogenannte „Erhöhungsbetrag pro Kind“ von 179 Euro auf 210 Euro pro Monat. Die Hälfte bekommt der Geförderte neuerdings als Zuschuss. Auch der Kreis der Förderberechtigten des Meister-BAföG wird ausgeweitet. Zukünftig können auch Altenpfleger und Erzieher die Förderung beantragen. Weitere Informationen zum Meister-BAföG bietet Ihnen die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Sparer: Einlagen bis 50.000 Euro sicher
Seit dem 30. Juni 2009 genießen Sparer mehr Schutz vor dem möglichen Verlust ihrer Einlagen. Auslöser für diese Neuerung war die Europäische Union. Das Versprechen der Bundesregierung auch Merkel-Garantie genannt – betrifft die Änderung nicht. Zur Erinnerung: Im Oktober 2008 hatte die Bundeskanzlerin eine Garantie für die Spareinlagen in Deutschland gegeben.
Jetzt sind Spareinlagen bis 50.000 Euro zu 100 Prozent gesetzlich geschützt. Außerdem wird die Auszahlung der Einlage auf höchstens 30 Tage festgeschrieben. Vorher waren 20.000 Euro zu 90 Prozent sicher. Einen zehnprozentigen Verlust aus seiner Einlage trug der Sparer bei einer Bankenpleite in jedem Fall. Unter den gesetzlichen Einlagenschutz fallen Einlagen auf Sparbüchern, Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten.

Immobilieneigentümer: Energiepass auch für Nicht-Wohngebäude
Bis dato mussten Wohnungsbesitzer auf Nachfrage einen Energiepass vorweisen können. Ab dem zweiten Halbjahr 2009 wird ein Energiepass auch von Eigentümern von Nichtwohngebäuden, darunter fallen beispielsweise Hotels, Supermärkte, Gaststätten oder Büroimmobilien, verlangt. Übrigens: In öffentlichen Gebäuden wie Rat- oder Krankenhäusern wird der Energiepass zukünftig auch für die Besucher sichtbar ausgehängt.

Fazit: Ob Rentner, Arbeitnehmer oder Arbeitslose – kurz vor der Bundestagswahl macht die Bundesregierung zahlreiche Steuergeschenke. Ob die Erleichterungen nach der Wahl zu halten sind ist fraglich. Die nächsten größeren Änderungen zum 1. Januar 2010 werden vermutlich anders ausfallen. Was ist Ihre Meinung? Schreiben Sie in unserem Forum.

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