Statt Mut zur Lücke: Zahnzusatzversicherung oder selber zahlen?

Worauf muss ich achten?

[!–T–] Es ist immer sinnvoll, die Zahnversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Denn es ist schön, wenn man die Wahl hat. Wer ein bestimmtes Alter noch nicht überschritten hat und ein vollständiges, gesundes Gebiss hat, sollte sich keine Sorgen machen, von seinem Wunschversicherer abgewiesen zu werden.

Ältere Menschen und Menschen mit schlechten Zähnen haben dagegen viel weniger Auswahl. Die angebotenen Tarife sind entweder zu teuer oder die Leistungen zu gering. Bereits vorhandene Zahnprobleme müssen bei Versicherungsschluss angegeben werden. Deren Behandlung zahlt die Versicherung nicht. Verschweigt man einen bereits bekannten Schaden am Zahn, kann die Versicherung eine spätere Leistung verweigern.

In der Regel erhält der Versicherte die erste Leistung aus der Zahnpolice ohnehin frühestens acht Monate nach Vertragsschluss. Einige Versicherer beschränken die Leistungen sogar weitere drei bis fünf Jahre auf einen Höchstbetrag.

Erst danach erhält der Kunde die volle Versicherungsleistung. Manche Versicherer zahlen hingegen schon nach einigen Monaten die volle Leistung – für potentielle Versicherte bei der Auswahl des richtigen Unternehmens ein mögliches Entscheidungskriterium.

Und auch Höhe und Umfang der Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich. Sie sollten genau geprüft werden. Je mehr Leistungen ein Versicherer bezuschusst, desto besser. Allerdings braucht man nicht immer gleich den leistungsstärksten Tarif.

Will man lediglich seinen Eigenanteil zur Regelbehandlung beim Zahnarzt reduzieren, reicht auch ein Tarif mit geringerer Leistung und niedrigen Beiträgen. Bei den teureren Tarifen mit umfangreicher Leistung sollte man insbesondere darauf achten, dass Inlays (Gussfüllungen aus Metall oder Keramik anstelle von Amalgam) und Implantate im Tarif des Versicherers enthalten sind.

Der Preis muss immer in einem angemessenen Verhältnis zur Versicherungsleistung stehen. Die leistungsstärksten Tarife übernehmen bis zu 85 Prozent des Rechnungsbetrags. Besonders, wenn man mehr als die Standardversorgung will, sollte man darauf achten, ob der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse auf die Leistung der Zusatzversicherung angerechnet wird oder der Leistungssatz irgendwie anders eingeschränkt ist.

Erstattet die Versicherung zum Beispiel 70 Prozent des Rechnungsbetrags und wird der Kassenzuschuss auf die Leistung angerechnet, muss der Versicherte in jedem Fall 30 Prozent der Rechnung selbst zahlen. Ein Tarif, der 50 Prozent der Gesamtrechnung ohne Anrechnung des Kassenzuschusses zahlt, leistet etwa genauso viel.

Hierzu ein Rechenbeispiel für eine Versorgung, die über den Standard hinausgeht: Bei einer Gesamtrechnung über 500 Euro und einem Kassenzuschuss für die Standardleistung über 120 Euro erhält der Patient insgesamt 120 Euro plus 230 Euro aus der Zusatzversicherung = 350 Euro, also 70 Prozent der Gesamtrechnung.

Zahlt die Versicherung 50 Prozent der Gesamtrechnung, sind das 250 Euro, zu denen noch die Kassenleistung über 120 Euro dazukommt. Der Patient zahlt also im ersten Beispiel (70%) 150 Euro dazu, im zweiten Fall (50%) muss er 130 Euro drauflegen. Man sollte sich also nicht von hohen Prozentwerten blenden lassen, sondern genau nachrechnen, welche Kosten übrig bleiben.

Wichtig ist auch zu prüfen, auf welchen Teil des Rechnungsbetrags sich die Leistung der Zahnpolice bezieht. Zahlt die Versicherung 40 Prozent vom Rechnungsbetrag, ist das sicherlich mehr wert als wenn sie 50 Prozent vom Kassenfestzuschuss leistet.

Wie man sich auch entscheidet – keine Zahnzusatzversicherung garantiert eine hundertprozentige Kostenübernahme für jeden noch so teuren Zahnersatz. Selbst bei den leistungsstärksten Tarifen bleiben fast immer zehn bis 15 Prozent der Gesamtrechnung am Patienten hängen.

Weitere Informationen zu Kranken- und Zahnzusatzversicherungen finden Sie hier.

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