Starthilfe: Auch kleine Unternehmer brauchen großes Geld

Fazit: Der gute Eindruck zählt

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Wer eine eigene Firma gründet und noch einen Anspruch auf 90 Tage Arbeitslosenhilfe hat, kann beim Arbeitsamt den so genannten Gründungszuschuss beantragen. Die Förderung aus Arbeitslosengeld plus Zuschuss von 300 Euro läuft maximal 15 Monate, im letzten halben Jahr wird nur noch der Zuschuss gezahlt.

Je mehr Eigenkapital der Gründer in sein neues Unternehmen einbringt, umso besser – mindestens 20 Prozent sollten es nach Expertenmeinung sein. Eigenkapital macht nicht nur unabhängig und flexibel, es ebnet auch den Weg zu anderen Finanzierungsquellen: Bankkredite und öffentliche Förderung.

Speziell für Existenzgründer und bestehende Unternehmen gibt es Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU, die meist als Darlehen vergeben werden, aber auch Zuschüsse kann man bekommen. Wer ein Darlehen aus öffentlicher Förderung erhält, profitiert in der Regel von günstigen Zinsen, einer langen Laufzeit und oft auch einer „Schonzeit“, in der die Tilgung noch ruht.

Oft ist es für einen Unternehmensgründer nicht leicht, bei der Bank einen günstigen Kredit zu bekommen. Denn Sicherheiten wie eine Festanstellung kann er logischerweise nicht bieten, das erhöht das Ausfallrisiko für die Bank, weswegen auf viele Anfragen eine negative Antwort kommt.
Seit Basel II, also dem „risikogerechten Zinssystem“, werden die Zinsen nach dem Eigenkapital und anderen Sicherheiten ausgerichtet, auch Wohnort, Schulden und Zahlungsverhalten des Kunden werden in das so genannte Scoring mit einbezogen um die Bonität zu ermitteln

Die Höhe des Zinssatzes ist abhängig von der Bonität. Dabei gilt: Je schlechter die Bonität, desto höher das Risiko für die Bank, dementsprechend höher ist auch der Zins – und umgekehrt.
Ein schlüssiges Unternehmenskonzept, Eigenkapital und andere Sicherheiten können hingegen Argumente für zweifelnde Banker sein.

Wenn das Unternehmen allerdings scheitert, sollte man gut vorbereitet sein. Denn es gibt für Selbstständige mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung – im Amtsdeutsch: das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“. Für einen geringen Beitrag kann sich jeder Existenzgründer, der innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig tätig war oder über einen beliebigen Zeitraum Ersatzleistungen bezogen hat, gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Hat der Betroffene in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 150 Tage in versicherungspflichtiger Tätigkeit gearbeitet, wird das Arbeitslosengeld nach dem Einkommen aus der Angestellten-Tätigkeit berechnet.

Für alle anderen richtet sich die Zahlung nach einem fiktiven Gehalt, das je nach Qualifikation gestaffelt ist. Und das kann sich lohnen für alle, die bei der Unternehmensgründung ein späteres Scheitern doch nicht ausschließen – sicher ist sicher.

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