Staatliche Förderung im Ehrenamt

Abgesichert über die Haftpflichtversicherung

[!–T–]

Neben der Unfall- ist eine Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche ratsam, denn diese hilft bei Sach- und Personenschäden. Das zerbrochene Porzellan muss man dann nicht aus der eigenen Tasche bezahlen, das übernimmt die Versicherung.

Einige Bundesländer haben neben einer Unfallversicherung auch eine Sammel-Haftpflichtversicherung mit privaten Anbietern für ihre Ehrenamtlichen abgeschlossen.
Über die Internetseite des Bundesverwaltungsamtes gelangt man auf die jeweiligen Informationsseiten der Bundesländer.

Wie bei den Unfall-Sammelversicherungen sollte man allerdings auch hier beachten: Die Sammelversicherung haftet nur, wenn keine andere bestehende Versicherung für den Schaden aufkommt. Zudem sind die Leistungen der Sammelverträge geringer als bei sonstigen Haftpflichtversicherungen. So haftet die NRW-Sammelhaftpflichtpolice bei Personenschäden nur bis maximal 2.000.000 Euro.

Wer nicht durch die Sammel-Haftpflichtversicherung geschützt wird, ist eventuell über eine andere Police abgesichert. So sind Ehrenamtliche, die für ihre Stadt oder ihre Gemeinde arbeiten, durch die Kommune geschützt. Hat man als engagierter Bürger in einer Organisation eine höhere Position inne, wie beispielsweise als Schatzmeister oder Vorsitzender, haftet im Schadensfall oft die Vereinshaftpflichtversicherung. Größere Organisationen haben in der Regel eine Betriebshaftpflicht, die Ehrenamtlichen die nötige Absicherung im Schadensfall bietet. Hat jemand bereits eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen, dann sollte er schauen, ob diese auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten greift.
Haben Sie noch keine Haftpflichtversicherung? Dann finden Sie hier weitere Informationen und einen Vergleich.

Zusätzlicher Schutz durch den Träger
Große Organisationen haben in der Regel eine Dienstreiseversicherung für ihre Mitglieder abgeschlossen. Sie bietet den Ehrenamtlichen zusätzlichen Schutz, denn nicht selten benutzen sie ihr Privatauto als „Dienstwagen“. Gibt es dann einen Unfall, zahlt in der Regel die Dienstreiseversicherung. Die Versicherung trägt in den meisten Fällen die Selbstbeteiligung. Neben der Dienstreiseversicherung haben die meisten Vereine und Verbände für ihre Organisation auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Auch hier profitieren dann die Ehrenamtlichen.

Sie möchten als Ehrenamtlicher Steuern sparen? Hier geht es weiter!

Ein Kommentar zu “Staatliche Förderung im Ehrenamt”

  1. Glonning

    WArum ist der ehrenamtliche Tierschützer nicht dabei????? Auch wir leisten viel ehrenamt Z.B. sind wir aktiv beim Kinderferienprogramm und so weiter………

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.