Sonderkündigungsrecht: Auch nach dem 30. November die Autoversicherung kündigen

Sonderkündigung bei Fahrzeugwechsel

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Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie ganz einfach aus Ihrem Vertrag aussteigen. Denn mit dem neuen Auto müssen Sie nicht bei der bisherigen Versicherung bleiben. Die Anmeldung beim neuen Versicherer gilt automatisch als Kündigung der bestehenden Police.

Ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungssumme des Fahrzeugs ist seine Typklasse. Diese Einteilung erfolgt jedes Jahr neu. In der Haftpflichtversicherung werden die Autos in die Stufen zehn bis 25 eingeteilt. Bei den Kaskoversicherungen ist die höchste Typklasse die 33. Je niedriger die Typklasse desto geringer die Versicherungsprämie.

Kurz und bündig: Versicherungswechsel noch immer möglich

Autofahrer, die auf der Suche nach einer billigeren Kfz-Versicherung sind, haben den Termin zum Wechseln eigentlich verpasst. Aber nur eigentlich. Denn viele Versicherte werden unter Umständen ein Recht auf außerordentliche Kündigung der Versicherung haben. Sollte die Versicherung den Beitrag erhöht haben oder Änderungen in den Vertragsbedingungen zu höheren Prämien führen besteht ein Recht auf Sonderkündigung. Dieses Recht gilt auch bei einer veränderten Einstufung des Fahrzeugs in der Typ- bzw. Regionalklasse.

Sollte Ihnen die Möglichkeit einer Sonderkündigung offen stehen, nutzen Sie unseren Kfz-Versicherungsvergleich um eine günstigere Autoversicherung zu finden. Für einen reibungslosen Wechsel bieten wir Ihnen ein Musterschreiben für die Kündigung Ihrer alten Versicherung.

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