Sonderkündigungsrecht: Auch nach dem 30. November die Autoversicherung kündigen

Sonderkündigung bei einer Beitragserhöhung

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Prämienerhöhungen werden jeweils zum Ende des Versicherungsjahres bekannt gegeben. Ab diesem Jahr müssen Versicherungen ihren Kunden Erhöhungen der Kfz-Versicherungsprämien bei gleicher Leistung jedoch einen Monat vor Prämienerhöhung mitteilen. Dies sieht das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Wenn man eine veränderte Beitragsrechnung in den Händen hält, bleibt für eine Kündigung ein Monat Zeit.

Innerhalb dieses Monats sollten Sie sich nach einer neuen, günstigeren Versicherung umsehen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Mitteilung der Beitragserhöhung eingegangen ist.

Auch wenn die Beitragserhöhung erst im Januar bekannt wird, können Sie rückwirkend zum 31. Dezember kündigen, so dass das Versicherungsjahr beim neuen Anbieter zum 1. Januar beginnen kann.

Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen derart geändert hat, dass sie zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie geführt hat.

Versicherungswechsel bei neuer Regionalklasse

Eine neue Regionalklasse zieht nicht zwangsläufig ein Recht auf außerordentliche Kündigung nach sich. Änderungen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, z.B. durch einen Umzug in ein Gebiet mit schlechterer Regionalklasse, bedeutet nicht automatisch ein Recht auf außerordentliche Kündigung.

Kommt es jedoch innerhalb der Regionalklasse zu Umstufungen, besteht ein Recht auf Sonderkündigung. Diese Umstufung wird jedes Jahr vorgenommen. Die Regionalklasse gibt die Schadenaufwendungen für eine bestimmte Region wieder.
Diese werden sowohl vom Fahrverhalten der dortigen Autofahrer als auch von den vorhandenen Straßenverhältnissen, der Zahl zugelassener Fahrzeuge sowie der Bestandszusammensetzung in dieser Region beeinflusst.

Die Schadenaufwendungen einer bestimmten Region werden sowohl vom Fahrverhalten der einzelnen Autofahrer mit dem entsprechenden amtlichen Kennzeichen, als auch von den Straßenverhältnissen, von der Zahl der zugelassenen Fahrzeuge, sowie der Bestandszusammensetzung (z.B. verstärktes Auftreten besonders leistungsstarker Fahrzeuge) in dieser Region beeinflusst. In den Regionalklassen werden Zulassungsbezirke (also amtliche Kennzeichen) zusammengefasst, bei denen ein ähnlicher Schadensverlauf zu erkennen ist. Die Zuordnung der einzelnen verschiedenen Zulassungsbezirke zu den entsprechenden Regionalklassen wird jährlich anhand aktueller Statistiken überprüft und ggf. angepasst.

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