Eine Rechtsschutzversicherung für alle versicherbaren Rechtsgebiete braucht so gut wie niemand. Vielmehr sollte der Rechtsschutz individuell angepasst werden. Jemand ohne Führerschein benötigt beispielsweise keinen Verkehrsrechtsschutz; ebenso wenig brauchen Arbeitslose oder Rentner einen Berufsrechtsschutz.