Mit vermögenswirksamen Leistungen clever sparen

ph_vljpg.JPGSparen macht Spaß – wenn man etwas übrig hat. Nimmt man seinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen wahr, macht das Sparen gleich noch mehr Spaß. Aber wie funktioniert das eigentlich?

Wer kann vL bekommen?

[!–T–] (awe) Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vL) vom Arbeitgeber hat fast jeder festangestellte Arbeitnehmer und Auszubildende (auch Richter, Beamte, Soldaten). Aber nicht jeder nutzt diese Möglichkeit, zusätzliches Geld zu bekommen.

Der Anspruch auf vL ist im jeweiligen Tarifvertrag geregelt, manche Chefs zahlen sie auch freiwillig. Wie hoch die vL ausfallen, ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Los geht es bei rund sechs Euro bis maximal 40 Euro monatlich. Teilzeitkräfte bekommen die vL meist nur anteilig, Rentner und Selbständige haben gar keinen Anspruch.

Um vermögenswirksame Leistungen zu bekommen, muss der Arbeitnehmer einen vL-fähigen Sparvertrag abschließen und seinem Arbeitgeber eine Kopie davon vorlegen. Der Chef überweist dann die monatlichen vL-Raten direkt in den Sparvertrag. Welches Spar- oder Anlageprodukt für vermögenswirksame Leistungen geeignet ist, erfährt man von der Bank, Bausparkasse oder Versicherung.

Für einige vL-Sparverträge gibt es festgelegte Mindestsparbeiträge. Zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder nur einen geringen Betrag, der unter der Mindestrate liegt, kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts umwandeln lassen, um seine monatlich nötige Sparleistung zu erbringen. Genauere Informationen zu den Mindestsparbeiträgen findet man in den Vertragsbedingungen des Anbieters.

Das Aufstocken des Sparbetrages kann sich auch lohnen, wenn man die höchstmögliche staatliche Förderung bekommen möchte. Welche Anlagemöglichkeiten das betrifft, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

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