Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig und können nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden. Wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt, muss ein entstandener Schaden nicht ersetzt werden.
Üblicherweise sind Kinder in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt sowohl für minderjährige als auch für volljährige, noch in der Ausbildung befindlich, Kinder. Auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder sind versichert.