Sind gemietete oder geliehene Sachen mitversichert?

Der Versicherungsschutz bei einer privaten Haftpflicht bezieht sich nicht auf fremde Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht
erlangt hat. Diese Sachen werden dem Eigentum gleichgestellt.

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