Bei den meisten Versicherern ist die Aufsichtsperson mitversichert – aber nicht unbedingt! Achten Sie auf dieses Detail, wenn auch einmal eine andere Person mit Ihrem Hund Gassi gehen oder Ihr Pferd ausreiten soll. Denn generell gilt: Der Tieraufseher haftet.
Bei vielen Versicherern ist ausdrücklich das Tier versichert – und nicht der Halter. Geht also Ihr Nachbar mit Ihrem Hund spazieren, bleibt der Versicherungsschutz weiter bestehen.