Sicherheit für wenig Geld

Nicht alles ist versichert

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Trotz aller Vorzüge einer privaten Haftpflichtversicherung sollte jedem klar sein, dass eine Police keine Lizenz zum unbeschwerten „Sau rauslassen“ ist. Schäden, die vorsätzlich angerichtet werden, sind natürlich nicht versichert. Auch die Gefahren eines Berufes oder Amtes – auch Ehrenamtes – müssten anderweitig versichert werden. Und auch Schäden, die durch die Ausübung von Risiko-Sportarten wie Reiten oder Klettern entstehen, sind normalerweise nicht versichert. Jagdunfälle fallen unter den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherungen, ansonsten sind die Risiken von Schusswaffen jedoch nicht abgedeckt.

Haftung für Kinder
Besonders zu erwähnen ist die Haftung für Schäden durch Kinder unter sieben Jahren. Üblicherweise sind diese schuldunfähig und im Schadensfall zahlt die Versicherung nur, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wann aber eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt ist Ermessenssache. Eltern sollten, wenn möglich, die generelle Abdeckung von Schäden schuldunfähiger Kinder im Vertrag absichern.

Wer braucht welche Leistung?
Manche einfachen Policen decken nur Schäden bis zu einer Million Euro ab. Für Renten- und Schmerzensgeldansprüche kann diese Deckungssumme unter Umständen nicht ausreichen. Personen- und Sachschäden sollten daher mit mindestens drei Millionen Euro gedeckt sein, während für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 50.000 Euro empfehlenswert ist. Die Prämien für solche Policen sind nur ein paar Euro teurer. Sparen sollte man deswegen an dieser Stelle auf keinen Fall, denn die paar Euro können im Versicherungsfall entscheidend sein.

Selbstbeteiligung
Wer dennoch die Police möglichst günstig abschließen will, kann eine Versicherung mit Selbstbeteiligung auswählen. Die Selbstbeteiligungen liegen zwischen 100 und 250 Euro pro Schadensfall. Eine Versicherung mit Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt lohnt sich aber für den einzelnen Versicherungsnehmer nur, wenn sich die Prämie dadurch deutlich verringert. Der Selbstbehalt fällt grundsätzlich bei jedem Schaden an, auch wenn die Gesamtsumme über dem Selbstbehalt liegt. Sinnvoller sind deshalb Angebote, die einen Schaden nur dann regulieren, wenn er den Selbstbehalt überschreitet – dann aber in voller Höhe und ohne Selbstbeteiligung.

Für jeden Haushalt die richtige Police!

Versichern sollte sich grundsätzlich jeder. Eine private Haftpflichtversicherung kann an alle möglichen individuellen Lebenssituationen angepasst werden. Es gibt Versicherungen für Singles, für Paare ohne Trauschein, für Familien und für junge Leute und Senioren.

In der Familienversicherung sind grundsätzlich alle unverheirateten Kinder solange mitversichert, wie sie sich in einer Ausbildung befinden. Für Paare ohne Trauschein – oft auch für gleichgeschlechtliche – gilt bei Nennung aller Beteiligten und der im Haushalt lebenden Kinder derselbe Schutz. Sondertarife gibt es für Singles, junge Leute bis 25 und für Senioren ab 60 Jahren. Hier können aber keine weiteren Personen mitversichert werden, da die Deckungssummen manchmal geringer sind oder sie mehr Leistungsausschlüsse beinhalten.

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