Sicher auf Reisen: Damit der Urlaub nicht zum Reinfall wird

Immer wichtig: Reise-Krankenversicherung

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Wenn der Urlauber sich über sein Reiseland informiert hat, kann er abschätzen, welche Versicherungen er braucht und welche nicht. „Wirklich empfehlenswert ist vor allem eine Reisekrankenversicherung“, meint Gabriele Francke von den Berliner Verbraucherschützern. „Damit man im Krankheitsfall wieder nach Hause kommt.“

Zwar übernehmen private Krankenversicherungen Arztkosten im Ausland und manchmal sogar einen Rücktransport, doch sollte man diese Möglichkeit nicht immer nutzen. „Wenn ich gesund bin und deshalb nie zum Arzt gehe – und mit einer Rückvergütung durch die private Kasse rechne, dann geht mir dieses Geld durch den Rücktransport verloren.“

Reine Reisekrankenversicherungen (RKV) sind normalerweise so günstig, dass sie sich in jedem Fall lohnen.
Eine RKV bei der HUK24 beispielsweise kostet für Einzelpersonen unter 70 Jahren sechs Euro im Jahr und für die ganze Familie 14,50 Euro. Bei der Allianz gibt es den Einzel-Versicherungsschutz für acht Euro im Jahr. Auch viele andere Versicherer bieten ähnlich günstige Tarife.

RKVs, die über das ganze Jahr abgeschlossen werden, leisten in der Regel bei mehreren Reisen bis zu einer Reisedauer von jeweils 42 Tagen. Nur wenige leisten über einen längeren Zeitraum bis hin zu 56 oder 62 Tagen. Wer noch länger verreisen möchte, müsste sich für den Zeitraum zusätzlich versichern.

Mit wenigen Ausnahmen bieten die Versicherungen verschiedene Tarife für jüngere und ältere Versicherte an, in der Regel wird es um das 60. Lebensjahr noch einmal teurer. Manche Versicherungen haben ein Höchsteintrittsalter, über dem sie keine Neukunden mehr annehmen, doch viele verzichten auch auf dieses Limit.

Und auch Reiseveranstalter und Fluglinien bieten gegen einen Aufpreis Versicherungen für ältere Reisende an. Egal wie lang die Reise dauert, gesetzlich Versicherte sollten in jedem Fall eine RKV abschließen. Zwar übernehmen die Kassen Arztkosten innerhalb der Europäischen Union, aber nur bis zum Leistungssatz des Reiselandes. Für Arztbesuche außerhalb der EU leisten die gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht.

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