Selbstständig statt arbeitslos – mit Unterstützung der Arbeitsagentur

Vorgehensweise: Antrag und Konzept

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Mit einem Fingerschnipsen kann man den Bearbeiter im Arbeitsamt leider nicht überzeugen, den Gründungszuschuss zu bewilligen. Schließlich sollte jede Existenzgründung ohnehin penibel vorbereitet sein – im eigenen Interesse und um seinem Fallmanager zu zeigen, dass das Vorhaben wirklich aus der Arbeitslosigkeit heraus führen kann.

Wichtig ist, dass man sich den Antrag auf Gründungszuschuss persönlich abholt, bevor man sein Unternehmen gründet, dazu wird auf dem Formular das Antragsdatum vermerkt.
Zum Antrag verlang die Arbeitsagentur eine Stellungnahme einer „fachkundigen Stelle“, die belegt, dass das geplante Unternehmen tragfähig ist. Eine solche Stelle können die Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern oder Fachverbände und Geldinstitute sein. Bei der IHK Berlin kostet diese Stellungnahme beispielsweise 25 Euro.

Wichtiger Bestandteil des Antrags ist ein ausführliches Unternehmenskonzept. Möglichst detailliert – aber dennoch übersichtlich – sollte man darlegen: Worin besteht die Geschäftsidee, wie sehen Finanzierung und Erfolgsaussichten aus? Wie hoch ist der geschätzte Kapitalbedarf? Hilfreich ist es, wenn man das Unternehmen einmal aus der Sicht des Kunden betrachtet: „Warum braucht der Kunde meine Dienstleistung?“

Weiterhin muss der Arbeitslose darlegen, dass er ausreichende Kenntnisse in dem Bereich hat, in dem er sich selbstständig machen will. Dazu dienen Zeugnisse, Arbeitsproben und der Lebenslauf – je genauer, desto besser.

Wenn die Arbeitsagentur Zweifel an den Fähigkeiten des Antragstellers hat, kann der potentielle Gründer zu einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder einer Existenzgründungsvorbereitung herangezogen werden. Schlimmste Konsequenz mangelnder Fähigkeiten wäre sicher die Ablehnung einer Förderung.

Tipp: Auch wenn die Arbeitsagentur es nicht verlangt, ist es für Neu-Gründer ratsam, ein Existenzgründerseminar zu besuchen – erst recht, wenn es die erste Gründung ist. So erhält man wichtiges Hintergrundwissen zur Unternehmensführung, beispielsweise in Sachen Buchhaltung und auch zum Verfassen des Konzepts. Viele weitere Informationen und Adressen zu Seminaren und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem auf einer Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Thema
Existenzgründung.

Den Gründungszuschuss kann nur beantragen, wer Arbeitslosengeld bezieht oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt ist. Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Bezug von Arbeitslosengeld.
Wer Arbeitslosengeld II als Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, hat keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Für Bezieher von ALG II kann das Einstiegsgeld eine Förderung in der ersten Phase der Selbstständigkeit sein.

Mehr zum Einstiegsgeld der Arbeitsagentur lesen Sie auf der folgenden Seite.

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