Reisekosten

Für Reisekosten zur Besichtigung einer Wohnung gilt: Besichtigen Sie die Wohnung allein, werden Hin- und Rückfahrt berücksichtigt, für Ehepaare gibt es den doppelten Betrag pro Fahrt.

Ersetzt der Arbeitgeber Auslagen, müssen diese von den Werbungskosten abgezogen werden.

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