Berufshaftpflichtversicherung

Notwendiger Schutz für viele Berufe

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In manchen Berufen haben Fehler teure Folgen: Wenn wegen des Planungsfehlers eines Ingenieurs ein Gebäude umgebaut werden muss, wenn ein Steuerberater eine gesetzliche Neuregelung übersieht, wodurch seinem Klienten tausende von Euro durch die Lappen gehen, oder wenn ein Patient einen Chirurgen nach missglückter Operation auf Schadenersatz verklagt, hilft nur noch die Berufshaftpflichtversicherung (BHV).

In vielen Berufen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung daher auch gesetzlich vorgeschrieben. So dürfen Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte oder Notare gar nicht ohne Haftpflichtpolice praktizieren.

Auch freiberufliche Architekten und beratende Ingenieure sind von ihrer Kammer aus zum Abschluss der Versicherung verpflichtet. Aus guten Grund: Schließlich können Schadenersatzforderungen gegen Angehörige dieser Berufsgruppen exorbitante Ausmaße annehmen.

Die Berufshaftpflichtversicherung prüft im Schadensfall die Ansprüche der gegnerischen Partei und wehrt sie gegebenenfalls vor Gericht ab. Sie übernimmt also zum einen die Funktion einer passiven Rechtsschutzversicherung. Zum anderen gleicht sie berechtigte Forderungen bis zur Höhe der Deckungssumme aus.

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