Rürup-Rente: Private Altersvorsorge für Selbständige

Kombination mit Zusatzversicherungen

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Viele Versicherungsunternehmen bieten zu einer Rürup-Rentenversicherung auch Zusatzprodukte an. So kann eine Police beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeits- oder einer Hinterbliebenenversicherung kombiniert werden. Verbraucherschützer und der Bund der Versicherten raten grundsätzlich von einer solchen Vermengung ab.

Zwar kommt man so bei der Steuer besser weg als mit Einzelversicherungen, aber oft seien die Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Kombination höher als bei einzelnen Produkten.

Auch eine Hinterbliebenenversicherung als Zusatz ist denkbar. So kann man seine Angehörigen im Todesfall absichern. Denn aus der Rürup-Rente bekommen diese nach dem Tod des Versicherten nichts. Eine Rentengarantiezeit, bei der auch nach dem eigenen Tod über einen vereinbarten Zeitraum Geld an die Angehörigen gezahlt wird, gibt es bei Rürup nicht.

Bei einer Scheidung verfallen jedoch die Ansprüche aus der Hinterbliebenenversicherung. Ein Abschluss für eingetragene Lebenspartner ist gar nicht möglich.

Diese Zusatzverträge kollidieren nicht mit den steuerlichen Anforderungen an eine Rürup-Police und werden deshalb mit gefördert. Der Anteil für Zusatzprodukte am gesamten Beitrag darf aber nicht höher sein als der Anteil zur Altersvorsorge selbst.

Es werden auch Zusatzversicherungen angeboten, die eine Rückerstattung der Beiträge garantieren, wenn der Versicherte vor Rentenantritt stirbt. Sie sind von der steuerlichen Förderung jedoch ausgenommen.

Welche Form der privaten Altersvorsorge Sie auch wählen: In jedem Fall sollten Sie sich umfassend informieren und die Leistungen der verschiedenen Anbieter genau miteinander vergleichen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Altersvorsorge.

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