Rürup-Rente: Private Altersvorsorge für Selbständige

Beiträge steuerlich gefördert

[!–T–]

Die steuerliche Förderung der Beiträge ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Rürup-Vertrag auch wirklich der Altersvorsorge dient. Deshalb darf die monatliche Rente zum Beispiel erst ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden. Weiterhin können die erworbenen Ansprüche nicht beliehen oder verkauft werden.

Die Ansprüche sind auch nicht vererbbar oder auf andere Personen übertragbar. Ein großes Manko der Rürup-Rente, da im Todesfall die Einzahlungen verloren sind. Ebenfalls nicht möglich ist eine Auszahlung – egal ob komplett oder in Teilen. Das von anderen Lebensversicherungen bekannte Kapitalwahlrecht entfällt damit also bei Rürup, hier gibt es nur monatliche Rentenzahlungen.

Die steuerliche Förderung bezieht sich bei der privaten Basisrente auf die gezahlten Beiträge, wie bei anderen Rentenversicherungen auch. Wie Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse oder an berufsständische Versorgungseinrichtungen kann man sie in der jährlichen Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Allerdings gelten Höchstbeträge. Alleinstehende dürfen bei den Sonderausgaben maximal 20.000 Euro pro Jahr ansetzen, zusammen veranlagte Ehepaare 40.000 Euro. Man muss aber wissen: Bis zum Jahr 2025 gilt eine Übergangsphase, erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt die volle Förderung.

Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz von 2005 werden die Renten Schritt für Schritt höher besteuert. Als Ausgleich steigen die Möglichkeiten für die Versicherten, ihre Ausgaben für eine private Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen.

Bei der Steuererklärung für das Jahr 2006 werden daher 62 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Rürup-Versicherung als Sonderausgaben anerkannt, also 12.400 Euro bei Ledigen und 24.800 bei Ehepaaren. 2005 waren es noch 60 Prozent. Diese Quote klettert in den nächsten Jahren jeweils um zwei Prozent, bis 100 Prozent erreicht sind.

So werden die Beiträge in den kommenden Jahren nach und nach stärker gefördert bis hin zur steuerlichen Freistellung ab 2025.

Die Besteuerung der ausgezahlten Renten steigt dafür bis 2040: Im Steuerjahr 2006 werden 52 Prozent der Rente aus der gesetzlichen und privaten Versicherung besteuert. Bis 2020 steigt die Besteuerung jedes Jahr um zwei Prozentpunkte und danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Dann werden sowohl die gesetzliche Rente als auch die Rürup-Rente so wie jede private Vorsorge voll besteuert.

Das Ziel dieser langfristigen Operation: Nicht mehr das Einzahlen in die Rentenversicherung soll besteuert werden, sondern der spätere Bezug der Rente. So soll niemand in der Einzahlungsphase zusätzlich mit Steuern belastet werden, sondern dann, wenn er – wie beim Gehalt – etwas bekommt.

Experten sprechen hier von „nachgelagerter Besteuerung“. Das bringt Vorteile, denn wenn im Alter keine weiteren hohen Einkünfte wie Mieteinnahmen hinzukommen, wird die Rente mit einem geringeren Satz besteuert als in der Berufstätigkeit.

Ein Kommentar zu “Rürup-Rente: Private Altersvorsorge für Selbständige”

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.