Rürup- oder Riester? Welche Vorsorge passt?

Zwei von fünf Bundesbürgern sparen monatlich nichts für die eigene Altersvorsorge. Die Berliner sind sogar noch sorgloser.

Und das, obwohl sie genau wissen, dass sie im Alter mit weniger Rente rechnen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Vermögensbarometer 2007“ des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands.

„Die gesetzliche Rente wird künftig nur noch eine Grundversorgung sicherstellen. Um im Alter auf Nichts verzichten zu müssen, sollten sich alle Bundesbürger eine zusätzliche private Altersvorsorge aufbauen“, sagt Nicole Käding von der Berliner Sparkasse.

Als Ergänzung zur gesetzlichen Rente wurden 2002 die Riester- und im Jahr 2005 die Rürup-Rente eingeführt.

Grundidee bei beiden Konzepten ist es, die freiwillige Vorsorge mit staatlichen Zulagen oder Steuervorteilen zu fördern. Bei beiden ist der früheste Rentenbeginn das vollendete 60. Lebensjahr.

Riester- oder Rürup-Rente, welche Vorsorge ist nun die richtige?

Mit der Riester-Rente wird der Personenkreis der Arbeitnehmer, Beamten und Selbständigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, gefördert.

Die staatliche Zulage setzt sich aus der Grund- und Kinderzulage zusammen. Für 2007 beträgt die Grundzulage 114 Euro (ab 2008: 154 Euro), die Kinderzulage 138 Euro (ab 2008: 185 Euro).

Außerdem können die Beitragszahlungen als so genannter Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist insbesondere für Personen mit höherem Einkommen interessant.

Der Sonderausgabenabzug beträgt 2007 maximal 1.575 Euro (ab 2008: 2.100 Euro).

Die Zielgruppe für die Rürup-Rente sind vor allem Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, rentennahe Jahrgänge sowie gut verdienende Arbeitnehmer.

Hier liegt die Fördergrenze 2007 bei 64 Prozent von 20.000 Euro. Das entspricht 12.800 Euro, ab 2008 sind es 66 Prozent von 20.000 Euro.

Ab dem Jahr 2025 wird die Beitragszahlung voll gefördert. Ledige können dann 20.000 Euro steuerlich geltend machen, Verheiratete sogar 40.000 Euro.

Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern, Angestellten oder Selbstständigen, die in ein Versorgungswerk einzahlen, mindert sich die Fördergrenze um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. um die Beiträge in das Versorgungswerk.

Pressemitteilung der Berliner Sparkasse

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