Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung?

2006 wird die Pflichtversicherungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht. Verbraucher im Angestelltenverhältnis haben damit die einmalige Chance zu wählen, ob sie in der privaten Krankenversicherung bleiben oder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchten.

Durch die Anhebung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2006 auf monatlich 3.562,50 Euro brutto (jährlich 42.750 Euro brutto) werden bisher privat krankenversicherte Angestellte, die weniger verdienen, wieder versicherungspflichtig.

Die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, sollte nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sorgfältig geprüft werden. Junge, gut verdienende Angestellte wechselten in den vergangenen Jahren oft aus finanziellen Gründen in eine private Krankenversicherung. Bei der Entscheidung waren niedrigere Anfangsprämien und damit eine Kostenersparnis gegenüber den gesetzlichen Kassen ausschlaggebend.

Zwischenzeitlich können die Beiträge jedoch gestiegen, sich die persönliche Lebenssituation durch Heirat, Kinder oder Scheidung verändert haben. Alles Gründe, die im Einzelfall dafür sprechen könnten, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.

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