Die staatliche Förderung der Riester-Rente

Riester-Zulagen beantragen

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Wer die Zulagen für 2007 einstreichen will, muss bis zum Ende des Jahres einen Riester-Vertrag abschließen und den Eigenbeitrag rechtzeitig überweisen. Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gutgeschrieben, sondern müssen beantragt werden. Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.

Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt). In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Das Verfahren wurde deshalb vereinfacht.

Anleger können nun einen Dauerzulagenantrag stellen. Dabei bevollmächtigen sie den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag eigenständig einreichen kann. So läuft die jährliche Antragsprozedur automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch die Geburt eines Kindes, muss der Anbieter allerdings informiert werden.

2 Kommentare zu “Die staatliche Förderung der Riester-Rente”:

  1. Otto Rudwinski

    Meine Sparkasse behauptet, die Altersgrenze sei 55 Jahre, um noch eine Riester-Rente abschließen zu können. Stimmt das ?

    Gruß !

  2. renta

    Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund am 19.12.07
    werden Zulagen für einen Riestervertrag auch nach Vollendung des 55.
    Lebensjahres gezahlt! Solange Sie in der Ansparphase sind und die Kriterien für die

    Förderung der Zulagen erfüllen ist dies nicht altersbegrenzt! Sie müssten lediglich einen Anbieter finden der mit Ihnen einen Riestervertrag

    (für ältere Arbeitnehmer) abschließt!

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