Die staatliche Förderung der Riester-Rente

Steuerliche Förderung

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Wenn die Zulagen voll ausgeschöpft sind, ist darüber hinaus eine steuerliche Förderung möglich. In der Anlage AV können sowohl die Eigenbeiträge als auch die Zulagen bis zu einer gewissen Grenze als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Fällt der Steuervorteil höher aus als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Die Sparleistung wird somit aus unversteuertem Einkommen erbracht. Ob sich diese Variante für den Sparer lohnt, prüft das Finanzamt automatisch in der sogenannten „Günstigerprüfung“. Wer die Steuerrückerstattung für die Altersvorsorge nutzen möchte, muss den Betrag als Sonderzahlung auf das Riester-Konto überweisen.

Das ist nicht bei allen Verträgen problemlos und gebührenfrei möglich. Bei hohem Einkommen sollte man sich also im Vorfeld informieren, ob der Anbieter Sonderzahlungen zulässt.

Für die steuerliche Förderung gelten die folgenden Höchstgrenzen: Im Jahr 2007 beträgt der maximale Sonderausgabenabzug 1.575 Euro, im Veranlagungszeitraum 2008 liegt der Höchstbeitrag bei 2.100 Euro.

2 Kommentare zu “Die staatliche Förderung der Riester-Rente”:

  1. Otto Rudwinski

    Meine Sparkasse behauptet, die Altersgrenze sei 55 Jahre, um noch eine Riester-Rente abschließen zu können. Stimmt das ?

    Gruß !

  2. renta

    Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund am 19.12.07
    werden Zulagen für einen Riestervertrag auch nach Vollendung des 55.
    Lebensjahres gezahlt! Solange Sie in der Ansparphase sind und die Kriterien für die

    Förderung der Zulagen erfüllen ist dies nicht altersbegrenzt! Sie müssten lediglich einen Anbieter finden der mit Ihnen einen Riestervertrag

    (für ältere Arbeitnehmer) abschließt!

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