Die staatliche Förderung der Riester-Rente

Wie hoch ist die staatliche Zulage?

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Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer und gegebenenfalls dessen Ehepartner. Wie hoch die Grundzulage ausfällt, hängt vom Sparbetrag ab. Um die volle Förderung zu bekommen, muss man drei Prozent, ab 2008 vier Prozent, des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens sparen. Wer weniger anspart, erhält weniger Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann aussetzen.

Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Das gilt aber nicht für Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen. In der Erziehungszeit erwerben sie Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen deshalb für die Riesterförderung den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro leisten.

Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese betrug für das Jahr 2007 noch 138 Euro und seit 2008 185 Euro. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter.

Hier die Zulagen im Überblick:

Besonders hoch wird die Zulage für Familien ausfallen, die Nachwuchs bekommen. Denn für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar eine Kinderzulage von 300 Euro.

Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt das folgende Beispiel einer Familie mit zwei Kindern: Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahr. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2008 mindestens 1.600 Euro in die private Rente fließen. Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 308 Euro für beide Ehepartner.

Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Zusammen sind das 678 Euro an staatlichen Zulagen. Diese werden von den 1.200 Euro Mindestsparleistung abgezogen, so dass die Familie selbst nur 922 Euro aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.

2 Kommentare zu “Die staatliche Förderung der Riester-Rente”:

  1. Otto Rudwinski

    Meine Sparkasse behauptet, die Altersgrenze sei 55 Jahre, um noch eine Riester-Rente abschließen zu können. Stimmt das ?

    Gruß !

  2. renta

    Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund am 19.12.07
    werden Zulagen für einen Riestervertrag auch nach Vollendung des 55.
    Lebensjahres gezahlt! Solange Sie in der Ansparphase sind und die Kriterien für die

    Förderung der Zulagen erfüllen ist dies nicht altersbegrenzt! Sie müssten lediglich einen Anbieter finden der mit Ihnen einen Riestervertrag

    (für ältere Arbeitnehmer) abschließt!

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