Die staatliche Förderung der Riester-Rente

Nur Mit Zertifikat

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Gefördert werden nur Altersvorsorge-Verträge, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert hat. Für die Zertifizierung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Rentenbeginn: Die Auszahlung darf frühestens mit dem 60. Geburtstag beziehungsweise mit der gesetzlichen Rente beginnen.
  • Auszahlung: Die Auszahlung muss als gleichbleibende oder steigende Rente erfolgen, bei Neuverträgen ist auch ein Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent möglich. Ab 85 Jahren muss eine lebenslange Rentengarantie bestehen.
  • Beitragsgarantie: Zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.
  • Verteilung der Kosten: Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre gleichmäßig verteilt sein. Bei älteren Verträgen gilt ein Limit von zehn Jahren.
  • Keine Übertragbarkeit: Ein Riester-Vertrag kann weder abgetreten noch auf andere übertragen werden.
  • Sicherheit: Das angesparte Kapital darf weder gepfändet noch beliehen werden.
  • Transparenz: Anbieter müssen die Sparer jährlich über die einbehaltenen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten informieren. Auch bei einem Vertragswechsel müssen die damit verbundenen Kosten offengelegt werden.
  • Unisex-Tarife: Frauen und Männer zahlen bei neu abgeschlossenen Verträgen den gleichen Beitrag.

Die Zertifizierungskriterien geben lediglich an, welche Altersvorsorge-Verträge gefördert werden können. Eine Zertifizierung ist aber kein Gütesiegel für die Qualität eines Riester-Vertrages.

2 Kommentare zu “Die staatliche Förderung der Riester-Rente”:

  1. Otto Rudwinski

    Meine Sparkasse behauptet, die Altersgrenze sei 55 Jahre, um noch eine Riester-Rente abschließen zu können. Stimmt das ?

    Gruß !

  2. renta

    Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund am 19.12.07
    werden Zulagen für einen Riestervertrag auch nach Vollendung des 55.
    Lebensjahres gezahlt! Solange Sie in der Ansparphase sind und die Kriterien für die

    Förderung der Zulagen erfüllen ist dies nicht altersbegrenzt! Sie müssten lediglich einen Anbieter finden der mit Ihnen einen Riestervertrag

    (für ältere Arbeitnehmer) abschließt!

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