Die staatliche Förderung der Riester-Rente

Wer bekommt die Förderung?

[!–T–]

Anspruch auf staatliche Förderung haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere die Förderung sichern. Zu den Pflichtmitgliedern zählen:

  • alle regulären Arbeitnehmer.
  • Versicherte während der dreijährigen Elternzeit.
  • Wehr- und Zivildienstleistende.
  • geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichten.
  • Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.
  • behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen.
  • Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen.
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige.

Nicht gefördert werden:

  • freiwillig Rentenversicherte.
  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
  • geringfügig Beschäftigte, die von der Sozialversicherung befreit sind.

Wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zum förderfähigen Personenkreis gehört, gilt eine Sonderregelung. Beide Partner können eigene Verträge abschließen und Riester-Förderung erhalten.

2 Kommentare zu “Die staatliche Förderung der Riester-Rente”:

  1. Otto Rudwinski

    Meine Sparkasse behauptet, die Altersgrenze sei 55 Jahre, um noch eine Riester-Rente abschließen zu können. Stimmt das ?

    Gruß !

  2. renta

    Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund am 19.12.07
    werden Zulagen für einen Riestervertrag auch nach Vollendung des 55.
    Lebensjahres gezahlt! Solange Sie in der Ansparphase sind und die Kriterien für die

    Förderung der Zulagen erfüllen ist dies nicht altersbegrenzt! Sie müssten lediglich einen Anbieter finden der mit Ihnen einen Riestervertrag

    (für ältere Arbeitnehmer) abschließt!

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.