16.02.2009Die staatliche Förderung der Riester-Rente
Wer bekommt die Förderung?
Anspruch auf staatliche Förderung haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere die Förderung sichern. Zu den Pflichtmitgliedern zählen:
- alle regulären Arbeitnehmer.
- Versicherte während der dreijährigen Elternzeit.
- Wehr- und Zivildienstleistende.
- geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichten.
- Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.
- behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen.
- Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen.
- rentenversicherungspflichtige Selbstständige.
Nicht gefördert werden:
- freiwillig Rentenversicherte.
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
- geringfügig Beschäftigte, die von der Sozialversicherung befreit sind.
Wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zum förderfähigen Personenkreis gehört, gilt eine Sonderregelung. Beide Partner können eigene Verträge abschließen und Riester-Förderung erhalten.