Riester-Rente ab 2008 mit höheren Zulagen

Steuerliche Vorteile der Riester-Rente

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Neben den Zulagen bringt auch die steuerliche Förderung der Riester-Rente ein finanzielles Plus für die Anleger. Man kann nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Im Rahmen der Steuererklärung (Anlage AV) prüft das Finanzamt von selbst, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Versicherten einen größeren Vorteil bringen. Wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Für das Jahr 2007 gilt ein Betrag von 1.575 Euro als Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug, im kommenden Jahr können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer.

Demgegenüber muss die Riester-Rente in der Auszahlungs-Phase voll versteuert werden, weil die Beiträge steuerlich gefördert werden. Man spricht von einer nachgelagerten Besteuerung. Wie hoch besteuert wird, richtet sich nach dem individuellen Gesamteinkommen im Jahr. Sozialabgaben fallen allerdings nicht an.

Ihre Steuererklärung für 2006 inklusive der Anlage AV können Sie auch ganz bequem online über Lohnsteuer kompakt ausfüllen. Ein Tipp: Bis Ende 2007 können Sie über diese Software die Steuererklärung für 2006 noch kostenlos erledigen.

Ab 2008 wird es für Sparer wegen der höheren Grundzulage noch lukrativer, in die private Altersvorsorge zu investieren. Mit der gestiegenen Kinderzulage und der neuen Zulage für Neugeborene steht Familien, die in Riester-Produkte investieren, also ein wahrer „Kinder-Reichtum“ ins Haus.

Und wer sich noch in den nächsten Wochen für einen Riester-Vertrag entschließt, kann auch die Zulagen oder Steuervorteile für dieses Jahr noch mitnehmen.

2 Kommentare zu “Riester-Rente ab 2008 mit höheren Zulagen”:

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