Richtig versichert in die Ausbildung starten

Berufsunfähig – was dann?

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Wenn Angestellte und Arbeiter erwerbsunfähig werden, sind sie über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert, sofern sie mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben. Für die wenigsten ist diese Rente jedoch ein Einkommensersatz, denn die volle Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchschnittlich 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Die erhält allerdings nur, wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann.

Auszubildende trifft es aber noch härter: Da sie im Regelfall während ihrer Ausbildung nur drei Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge zahlen, können sie sich diesen gesetzlichen Anspruch so schnell gar nicht erwerben. Eine entsprechende private Absicherung ist deshalb empfehlenswert.

Wer durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet im Versicherungsfall eine monatliche Rente. Damit die laufenden Kosten auch bei Berufsunfähigkeit weiterhin beglichen werden können, sollte die Höhe der Leistungen in etwa so hoch sein wie das aktuelle Nettoeinkommen. Zu beachten ist aber, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur solange zahlt, wie man normalerweise arbeiten würde, also bis zum Rentenalter.
Gerade für Azubis kann sich eine solche Police lohnen. Denn generell gilt: Je früher man sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto niedriger sind die Beiträge.

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man darauf achten, dass eine sogenannte Nachversicherungsgarantie besteht. Dann kann man die Versicherungssumme an das Einkommen nach der Ausbildung anpassen. Außerdem sollte im Vertrag nicht die Klausel „abstrakte Verweisung“ auftauchen. Durch sie könnte die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten eine andere zumutbare Tätigkeit zuweisen, die gar nichts mit seinem eigentlichen Beruf zu tun hat.
Hier finden Sie wichtige Vertragsklauseln für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung .

Eine Alternative oder Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die sogenannte Dread Disease-Versicherung . Sie tritt in Kraft, wenn beim Versicherten eine im Vertrag festgehaltene Krankheit, wie beispielsweise Krebs oder Multiple Sklerose, diagnostiziert wird. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird die volle vereinbarte Versicherungssumme auf einmal ausgezahlt. Allerdings deckt die Dread Disease-Versicherung nicht alle relevanten Krankheiten ab.

Mehr zum Thema Dread Disease-Versicherung

Um auf Nummer sicher zu gehen, könnte man auch eine Dread Disease- mit einer privaten Unfallversicherung kombinieren. Dann wäre man sowohl bei einer Erkrankung als auch bei einem Unfall abgesichert. Am Ausbildungsplatz und auf dem Weg dorthin ist man allerdings schon durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Eine zusätzliche private Unfallversicherung ist besonders dann ratsam, wenn man zum Beispiel in der Freizeit viel Sport treibt und dadurch erhöhten Risiken ausgesetzt ist. Kann man wegen eines Unfalls allerdings nicht mehr arbeiten, leistet auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Lesen Sie auf der folgenden Seite, warum sich ein Riester-Vertrag gerade für Auszubildende lohnt.

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