Wer eine Restschuldversicherung zu einem Ratenkredit abgeschlossen hat, kann in der Regel innerhalb eines Monats vom Abschluss zurücktreten, ohne dass dies Auswirkung auf den abgeschlossenen Kreditvertrag hat. Sie müssen keine Gründe für Ihren Widerruf nennen, ihr Widerruf muss allerdings schriftlich erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Kreditnehmer die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung zum Widerrufsrecht vom Versicherungsanbieter erhalten hat. Ist die Frist verstrichen, können Sie meist nur noch versuchen, die RSV zusammen mit dem Kredit ganz zu kündigen, müssen in diesem Fall aber alles sofort zurückzahlen. Von einer Absicherung gegen Arbeitslosigkeit können Sie jederzeit zurücktreten.