Hat man die Regelaltersgrenze erreicht, so besteht die Möglichkeit des uneingeschränkten Zuverdienstes. Wer also in der Rente nebenbei noch Geld verdienen will, der muss auf keine Hinzuverdienstgrenze achten; die Beschäftigung muss auch nicht dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden.
Eine Spur komplizierter wird es nur dann, wenn es sich um einen Rentner handelt, der vor Beginn der Regelaltersgrenze seine Rente angetreten ist.
Hat man die Regelaltersgrenze erreicht, gibt es kein zu berücksichtigendes Limit. Des Weiteren darf man sich über einen höheren Nettolohn freuen, da der Rentner keine Beiträge zur Renten- wie Arbeitslosenversicherung mehr bezahlen muss. Vom Mehrverdienst sind jedoch Beiträge für die Krankenkasse abzuführen. Des Weiteren ist die erzielte Summe natürlich zu versteuern.
Geht man vorzeitig in Altersrente und bezieht eine Rente, so liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro/Jahr. Dieser Betrag entspricht der alten Hinzuverdienstgrenze, wobei diese in der Rente aber flexibler genutzt werden kann.
Bis 6.300 Euro erfolgt also keine Anrechnung auf die Rente. Das heißt, der Rentner hat keine Kürzung der monatlichen Rente zu befürchten. Das heißt, es kommt zur Auszahlung der sogenannten Vollrente. Zu beachten ist, dass diese Grenze in allen Bundesländern gilt - die Hinzuverdienstgrenze wird in § 34 Absatz 3 Nummer 1 SGB VI geregelt. Bei der Frage der Hinzuverdienstgrenze spielt es übrigens keine Rolle, ob es sich um eine selbständige oder abhängige Beschäftigung handelt.
Als Hinzuverdienst gelten der monatliche steuerrechtliche Gewinn, etwa dann, wenn Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus dem Gewerbebetrieb oder aus Land- wie Forstwirtschaft verbucht werden, das monatliche Bruttoarbeitsentgelt und ein zu vergleichbares Einkommen, so beispielsweise das Vorruhestandsgeld.
Beträgt der jährliche Verdienst mehr als 6.300 Euro, so bekommt der Rentner nur noch die sogenannte Teilrente ausbezahlt. Zu beachten ist, dass ab einem bestimmten Verdienst sogar die komplette Rente gestrichen werden kann. Überspringt der Rentner mit seinem Verdienst die Grenze von 6.300 Euro, so kommt es zu einer pauschalen 40%igen Anrechnung auf die Rente. Um diesen Betrag wird die Rente sodann gekürzt.
Bezieht der Rentner eine monatliche Rente in Höhe von 950 Euro und verbucht einen jährlichen Hinzuverdienst von 18.120 Euro, so bleiben - nach Abzug der 6.300 Euro - 11.820 Euro/Jahr übrig. Das entspricht einem Betrag von monatlich 985 Euro. 40 Prozent werden in Abzug gebracht. Das sind 394 Euro/Monat. Somit beträgt die Rente dann nur noch 556 Euro/Monat.
Doch welche Jobs sind für Rentner interessant? Aufgrund der Tatsache, dass man heutzutage auch im Internet ein paar interessante Jobs findet, die zudem noch ganz gut bezahlt werden, muss der Rentner nicht einmal mehr seine Wohnung bzw. sein Haus verlassen. Die Rente kann also problemlos in den eigenen vier Wänden aufgebessert werden. So etwa, wenn man Umfragen beantwortet oder mitunter zum Produkttester wird.
Finanzinteressierte können es aber auch mit dem Aktienhandel versuchen. Denn wer es sich zutraut, mit Aktien handeln zu können, der darf sich mitunter auf attraktive Gewinne freuen. Jedoch nur, wenn man auch den Markt richtig einschätzt.
Neben dem Aktienhandel kann man aber auch mit Devisen wie Kryptowährungen arbeiten. Wichtig ist nur, dass man sich von Anfang an bewusst ist, dass man mit dem Online-Trading auch Geld verlieren kann. Daher kann ein derartiges Geschäft nur erfahrenen Finanzbegeisterten empfohlen werden, die freies Kapital zur Verfügung haben.
Möchte man in der Rente also ein zusätzliches Einkommen generieren, so ist es wichtig, dass man im Vorfeld klärt, ob es eine Hinzuverdienstgrenze gibt. In weiterer Folge ist die Frage der Steuerlast zu klären.
Ist man unsicher, so mag es ratsam sein, einen Experten um Rat zu fragen. So kann man etwa direkt bei seinem Rentenversicherungsträger nachfragen oder mitunter einen Steuerberater kontaktieren.
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