Rentenversicherung: Änderungen zum Jahreswechsel

Zum Jahresbeginn ändern sich zentrale Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das teilt der Deutsche Rentenversicherung Bund mit.

Der Beitragssatz, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird, steige von bisher 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent. Die Beitragbemessungsgrenze betrage in den alten Bundesländern unverändert monatlich 5.250 Euro, in den neuen Bundesländern steige sie auf 4.550 Euro.

Die Bezugsgröße, die beispielsweise für die Beitragsberechnung für versicherungspflichtige Selbständige Bedeutung hat, betrage in den alten Bundesländern unverändert 2.450 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern steige sie auf 2.100 Euro. Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige steige in den alten Bundesländern auf 487,55 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern auf 417,90 Euro, so die Rentenversicherer. Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte betrage einheitlich 79,60 Euro monatlich, der Höchstbeitrag 1.044,75 Euro.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II werde die Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge ab dem 1. Januar 2007 von monatlich 400 Euro auf 205 Euro reduziert. Bei den Renten bleibe die Hinzuverdienstgrenze einheitlich in Ost und West mit 350 Euro im Monat konstant. Zwei Mal pro Jahr seien 700 Euro erlaubt. Werde diese Einkommensgrenze überschritten, könne je nach Höhe des zusätzlichen Verdienstes eine Teilrente gewährt werden.

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