Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Für die vertraglich festgelegte Dauer der Rentengarantiezeit wird die Rente auf jeden Fall ausgezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer stirbt. In diesem Fall wird die Rente an die Erben bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit ausgezahlt.