Reiseunfall-Versicherung – Wenn einer eine Reise tut

Krankentagegeld und Übergangsleistung

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Tagegeld
Zur Absicherung von Verdienstausfällen kann die Zahlung von Tagegeld vereinbart werden. Dieses erhält der Versicherte wenn er überhaupt nicht arbeiten kann oder auch nur eingeschränkt arbeitsfähig ist. Arbeitnehmer erhalten bis zum 43. Tag volle Lohnfortzahlung, danach besteht ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Sozialversicherung.

Bei Selbständigen zahlt die Unfallversicherung ab dem achten Tag der Arbeitsunfähigkeit, soweit nichts anderes vereinbart ist. Arbeitnehmer werden von der Unfallversicherung ab dem 43. Tag für die Dauer der ärztlichen Behandlung unterstützt, maximal für ein Jahr. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.

Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld
Eine weitere Leistung der Unfallversicherung ist das Krankenhaustagegeld, das gekoppelt mit einem Genesungsgeld angeboten wird. Das Krankenhaustagegeld wird für die Dauer eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes, höchstens zwei Jahre lang, gezahlt. Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erhält die versicherte Person ein Genesungsgeld, und zwar so lange, wie der Krankenhausaufenthalt gedauert hat, maximal 100 Tage.
Mit diesem Geld sollen die bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich entstehenden Kosten aufgefangen werden, z.B. für Fernsehmiete, Telefongebühren und Benzinkosten der Angehörigen.

Übergangsleistung
Der endgültige Invaliditätsgrad lässt sich nach einem Unfall meist erst einige Zeit später feststellen. Die Übergangsleistung soll genau diesen Zeitraum überbrücken. Sie wird gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit sechs Monate nach dem Unfall noch zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist. Die Beeinträchtigung muss in diesem Zeitraum ununterbrochen bestanden haben.

Mit den Zahlungen aus Sofort- und Übergangsleistungen wird eine besonders schnelle finanzielle Hilfe bei schwerwiegenden Unfallfolgen sichergestellt.

Ein Kommentar zu “Reiseunfall-Versicherung – Wenn einer eine Reise tut”

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