Reiseunfall-Versicherung – Wenn einer eine Reise tut

Ob Badeurlaub, Radtour oder Abenteuertrip – im Urlaub setzen wir uns häufig größeren Gefahren aus als im Alltag. Wer nicht privat unfallversichert ist, kann eine Reiseunfallversicherung abschließen.

Für wen eignet sich eine Reiseunfall-Versicherung

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Wenn einer eine Reise tut, dann sollte er wenigstens abgesichert sein. Denn die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Schäden ab, die mit der Berufsausübung zusammenhängen, bei Unfällen im Urlaub greift sie nicht. Wer hier abgesichert sein möchte, kann eine Reiseunfallversicherung abschließen. Sie zahlt, wenn Unfälle auf Individual- und Pauschalreisen wirtschaftliche Folgen haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherte durch den Unfall invalide wird.

Von einem Unfall spricht man, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch Verletzungen, die durch besondere Kraftanstrengung entstanden sind, etwa Verrenkungen und Zerrungen, sind versichert.

Bei den meisten Anbietern ist die Versicherungsdauer auf sechs Wochen beschränkt, unter Umständen kann sie auf acht Wochen ausgedehnt werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der Reise und endet mit der Rückkehr nach Hause. Die Reiseunfall-Police gilt nur für den privaten Bereich. Für geschäftliche Reisen muss der Arbeitgeber eine spezielle Dienstreisen-Unfallversicherung abschließen.

Ein Kommentar zu “Reiseunfall-Versicherung – Wenn einer eine Reise tut”

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