Reisegepäckversicherung – Notwendiger Schutz auf Reisen?

Was ist versichert und was nicht?

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Was genau zum versicherten Gepäck gehört, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Bei einigen Anbietern sind Gegenstände, die auf der Reise erworben werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Andere berücksichtigen ausdrücklich auch Geschenke und Souvenirs. Einige Dinge sind jedoch generell nicht versicherbar. Kommen Geld, Kreditkarten, Fahrkarten oder Dokumente abhanden, nützt die Reisegepäckversicherung nichts. Bei Ausweisen werden die Gebühren für die Neuausstellung jedoch übernommen. Auch Kontaktlinsen oder andere medizinische Hilfsmittel sind nicht versichert, Ausnahme sind Brillen.

Sportgeräte sind nur abgesichert, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Geht der Ski also beim Transport kaputt, zahlt die Versicherung. Bricht er bei einem Sturz, dann nicht. Einige Anbieter bieten aber eine Deckungserweiterung für Skibruch, Fahrräder oder Surfbretter an. Wer entsprechende Sportarten treiben will, sollte die Verträge also genau prüfen.

Antiquitäten oder Kunstgegenstände sind in den meisten Fällen nicht versichert. Fotoapparate, Videogeräte und weitere Gegenstände von hohem Wert sind nur in den Fall versichert, dass sie bestimmungsgemäß benutzt wurden. Dabei müssen die Sachen ständig im Auge behalten werden.

Ein Kommentar zu “Reisegepäckversicherung – Notwendiger Schutz auf Reisen?”

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