Reisegepäckversicherung – Notwendiger Schutz auf Reisen?

Der Koffer ist im Bermudadreieck gelandet, die Kamera wurde von Straßenräubern entrissen, die Skier haben den Transport auf dem Dachgepäckträger nicht überstanden. Gut, dass es für solche Fälle die Reisegepäckversicherung gibt. Doch die zahlt nicht immer.

Reisegepäckversicherung – gut versichert reisen?

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Urlauber mit einer Reisegepäckversicherung wähnen sich auf der sicheren Seite. Meinen Sie doch, dass nicht am Zielort angekommenes Gepäck, gestohlenes Geld oder Dokumente oder verlorene Taschen von der Versicherung ersetzt werden. Leider zahlt die Versicherung nicht immer. Betrachtet man die Versicherungsbedingungen, ist die Liste der versicherten Sachen meist sehr viel kürzer als die der Ausschlüsse.

Generell ist das eigene Gepäck und das der Familie beziehungsweise des Lebenspartners versichert, sofern diese in häuslicher Gemeinschaft leben. Bei einigen Anbietern sind auch mitreisende Hausangestellte versichert. Jedoch sollte man bei Kombiangeboten vorsichtig sein: Wird die Reisegepäckversicherung zusammen mit anderen Reiseversicherungen abgeschlossen, ist in der Regel nur das Gepäck des Versicherungsnehmers versichert.

Die Reisegepäckversicherung haftet für mitgeführtes und für aufgegebenes Gepäck. Kommt dieses nicht am selben Tag wie der Reisende am Zielort an, zahlt die Versicherung notwendige Ersatzkäufe bis zehn Prozent der Versicherungssumme. Wenn die Koffer gar nicht mehr auftauchen, erhält der Versicherte eine Entschädigung im Rahmen der Versicherungssumme. Diese sollte so gewählt werden, dass sie dem Wert des gesamten versicherten Reisegepäcks entspricht.

Tipp: Bei Einbrüchen ins Hotelzimmer oder Ferienhaus zahlt innerhalb Europas auch die Hausratversicherung. Für aufgegebenes Gepäck muss die Fluggesellschaft mit bis zu 1.200 Euro haften. Gegen Gebühr kann die Haftungsgrenze auch erhöht werden.

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