Reise in den Skiurlaub: Pflichten auf Europas Straßen

Längst vergessen ist die Zeit, als man noch Grenzkontrollen passieren musste, wenn man mit dem Auto in den Winterurlaub fuhr. Bei aller Vereinheitlichung wurden erhebliche nationale Unterschiede erhalten, vor allem im Verkehrsrecht. Was man für die Reise in den Skiurlaub wissen sollte, erfahren Sie hier.

Wer auf Österreichs Straßen am Steuer sitzt, muss bei seinem Fahrzeug auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. „Diese Regelung ist seit Mitte November 2005 Gesetz und gilt ganzjährig auf allen Straßen, auch außerhalb geschlossener Ortschaften“, weiß Regina Spieler, Rechtsexpertin bei der D.A.S. Hinlänglich bekannt unter deutschen Autofahrern ist inzwischen die Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich, aber auch in Liechtenstein und der Schweiz. Und auf den meisten französischen Fernstraßen – Ausnahme Elsass sowie Autobahnen in Ballungszentren – gilt Mautpflicht.

Gewöhnungsbedürftig ist wahrscheinlich die österreichische Regel, nach der die Fahrzeuge Vorfahrt genießen, die in den Kreisverkehr einfahren – Rechts-vor-Links-Regel. In Deutschland oder auch in der Schweiz ist es genau umgekehrt. Passiert ein Unfall im Ausland, ist besondere Umsicht bei den Beteiligten geboten.

Zwar ähnelt die Vorgehensweise in den meisten Nachbarländern derjenigen in Deutschland, Abweichungen gibt es aber auch hier. So muss in Österreich grundsätzlich immer die Polizei eingeschaltet werden, um einen Unfallbericht aufzunehmen. „Benutzt diese den so genannten „Europäischen Unfallbericht“, darf dieser keinesfalls nachträglich abgeändert werden“, warnt die D.A.S.-Juristin. Dies erfüllte den Tatbestand der Urkundenfälschung. Lohnend kann die Einschaltung eines ansässigen Anwalts sein: Mit dessen Hilfe lässt sich die Schadensabwicklung meist erheblich beschleunigen.

Wie in Deutschland sind auch in den übrigen Alpenländern Winterreifen nicht generell gesetzlich vorgeschrieben – auch wenn deren Einsatz zur kalten Jahreszeit angebracht ist. In den meisten Schneegebieten und auf Bergstraßen können jedoch Durchfahrverbote für Fahrzeuge ohne Winterausrüstung bestehen; auf abgelegenen Straßen und Bergpässen besteht im Winter zudem Schneeketten-Pflicht.

Wer sich trotz entsprechender Beschilderung mit Sommer- oder Allwetterreifen unter vier Millimeter Profiltiefe erwischen lässt, muss im günstigsten Fall mit einem Bußgeld rechnen. In Österreich gelten auch Winterreifen mit weniger als vier Millimetern Profil als Sommerreifen. Geschieht ein Unfall, trifft den ungenügend ausgerüsteten Autofahrer in jedem Fall eine erhebliche Mitschuld.

Wenn auch zur Zeit noch die Vollstreckung von ausländischen Bußgeldbescheiden in Deutschland schwierig ist – mit Ausnahme von Österreich – so wird sich dies möglicherweise schon bald ändern. Denn voraussichtlich im Jahr 2007 ist mit einer europaweiten Regelung zu rechnen, wonach künftig Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 Euro in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen.

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