Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht

Rechtsschutz rund ums Wohnen

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Miet- und Eigentümer-Rechtsschutzpolicen werden normalerweise nicht einzeln angeboten. Sie sind nur als Ergänzung zum Privatrechtsschutz erhältlich. Aber Achtung, liebe Häuslebauer: Streitigkeiten rund ums Bauen (wie beispielsweise Grunderwerb, Handwerkerrechnungen etc.) sind nicht mitversichert.

Für jeden Vermieter sollte dieser Schutz obligatorisch sein. Es gibt schließlich kaum ein Rechtsgebiet, in dem so viel geklagt wird wie beim Mietrecht. Auch für Mieter kann sich eine Versicherung lohnen. Wer sich jedoch nur in Mietsachen absichern will, der sollte sich an einen Mieterverein wenden. Die Mitgliedschaft beinhaltet im Regelfall auch den Mietrechtsschutz.

Anders sieht es aus, wenn eine Privatrechtsschutz-Police bereits besteht oder in Frage kommt. Es ist im Regelfall günstiger, diese Policen mit dem Mietrechtsschutz zu ergänzen, als Mitglied im Mieterverein zu werden.

Versichert ist.. nicht versichert ist…
– Rechtsstreit wg. Miete und Immobilien – Immobilien: Planung, Errichtung, Umbau;
– Bergbauschäden;
– Bau-und Entschädigunsrecht
– gerichtlicher Steuerstreit wg. Wohnraum:
z.B.: Bei Fehlbelegungsabgabe
– steuerl. Bewertung von Grundstücken,
– Erschließungs- und Anliegerabgaben,
– außergerichtliche Anwaltstätigkeiten