Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht

Privat- und Berufsrechtsschutz

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Diese beiden Rechtsschutzversicherungen werden üblicherweise nur zusammen im Paket angeboten und decken sämtliche Bereiche Ihres Privat- und Berufslebens ab. Hierzu gehören beispielsweise der allgemeine Schadensersatz, Belange arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen sowie Absicherungen hinsichtlich des Erbschafts- und Steuerrechts.

Die Versicherer unterscheiden dabei zwischen Angestellten und Selbstständigen. Der Schutz für Selbstständige ist nicht nur um einiges teurer: Streitigkeiten im Zusammenhang mit der beruflichen Selbstständigkeit werden im Regelfall nicht übernommen, es sei denn, es werden im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit weniger als etwa 6.000 Euro im Jahr verdient. Selbstständige können dafür eine separate Privatrechtsschutz-Police abschließen.

Versichert sind Sie selbst, sowie Ihr Ehepartner und alle minderjährigen Kinder. Bei den meisten Policen ist der Nachwuchs standardmäßig mitversichert, solange die Sprösslinge unter 30 Jahre alt und noch nicht berufstätig sind.

Tipp: Gewerkschaftsmitglieder genießen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Regelfall Berufsrechtsschutz.

Versichert ist.. nicht versichert ist…
– Verteidigung in einem Strafverfahren – Vorsätzliche Straftaten, Verbrechen (min. 1 Jahr Gefängnis);
Verkehrsdelikte -> Verkehrs-Rechtsschutz
– Verteidigung in Bußgeldverfahren (z.B. Ruhestörung) – Verkehrsdelikte -> Verkehrs-Rechtsschutz
– Vertrags-, Besitz- und Eigentumsstreit – Baurecht generell
– Mietrecht (-> Eigentümer- und Mietrechtsschutz)
– Steuerstreit vor Gericht – außergerichtliche Kosten (z.B. Widerspruch des Anwalts bevor Prozess läuft)  
– Streit im Arbeitsrecht (z.B. bei Kündigung) – kollektives Arbeitsrecht (z.B. Betriebsverfassung)
– Streit vor Sozialgericht (z.B Anerkennung von Berufsunfähigkeit) – außergerichtliche Kosten (z.B. Widerspruch durch Anwalt vorher)
– Verteidigung im Disziplinar- und Standesrecht (z.B. Disziplinarverfahren bei Beamten)  
– Beratung im Familien- und Erbschaftsrecht (z.B. Scheidung oder Unterhalt) – gerichtliche Kosten
– Durchsetzung von Schadensersatzanspruch – Abwehr fremder Schadensersatzansprüche ( -> Haftpflichtversicherung)