Wohnungsrechtsschutz
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Die Wohnungsrechtsschutz sichert Sie bei Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverträgen oder anderen Nutzungsarten. Beispiele wären eine ungerechtfertigte Kündigung Ihres Vermieters, eine Mietminderung Ihres Mieters, oder ein Streit beim Auszug wegen der Renovierung.
Ausgeschlossen sind jedoch das gesamte Baurecht, Anliegerabgaben, Flurbereinigungen und Enteignungen. Auch Streitigkeiten in Zusammenhang mit einer steuerlichen Bewertung von Grundstücken ist nicht mitversichert.
Die Versicherungen unterscheiden – vor allem beim Beitrag – zwischen gemieteten, bzw. selbst genutzten und vermieteten Immobilien. Für Vermieter ist dieser Schutz etwas teurer. Eine weitere Unterscheidung liegt in der Nutzungsart der Immobilie: Gebäude die zu Wohnzwecken genutzt werden sind grundsätzlich zu einem günstigeren Beitrag versicherbar als gewerblich genutzte Immobilien.
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