Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler

Verkehrs-Rechtsschutz

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Dieser Schutz sichert Sie als Eigentümer, Halter oder Insasse der auf Sie zugelassenen Fahrzeuge ab. Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Sie als Fahrer fremder Fahrzeuge. Alle berechtigten Fahrer und Insassen Ihres Wagens sind ebenfalls versichert. Dies dürfte vor allem dann interessant sein, wenn Angestellte Firmenwagen benutzen oder es ein Familienfahrzeug gibt. Einige Versicherungen erweitern den Schutz noch auf vorübergehend gemietete Fahrzeuge, beispielsweise einen Mietwagen im Urlaub.

Unterschiedlich behandeln die Versicherungen auch die Rolle als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast. Bei einigen (z.B. ARAG, DEURAG) ist dies standardmäßig mit dabei – bei anderen (z.B. Concordia) kann dies nur gegen Beitragsaufschlag versichert werden.

Der Schutz umfasst die Absicherung bei Verträgen rund um den Erwerb, Kauf, Verkauf und Reparatur von Fahrzeugen. Das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen ist ebenfalls enthalten. Für den Fall, dass ein Führerscheinentzug droht, springt der Verwaltungs-Rechtsschutz ein. Bei einigen Versicherungen sind Sie außerdem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Kfz-Steuer abgesichert.

Wichtig ist auch der Schutz im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten. Beim Strafrecht gilt allerdings, dass Vorsatz nicht versichert ist. Im Verkehrsbereich dürfte aber der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung sehr viel häufiger vorkommen. Bei den Ordnungswidrigkeiten gilt allerdings, dass die meisten Assekuranzen Park- und Halteverstöße ausgeschlossen haben (Ausnahme z.B.: Concordia).

Bei den meisten Versicherungen sind ausschließlich Landfahrzeuge versicherbar – bei wenigen zusätzlich Luft- und Wasserfahrzeuge. Es ist auch möglich, den Versicherungsschutz an ein bestimmtes Fahrzeug – und nicht an Sie als Versicherungsnehmer – zu binden. Dies macht vor allem Sinn, wenn dieses Fahrzeug nicht Ihnen selbst gehört – sondern etwa Ihrem Unternehmen – und es mehrere Personen nutzen. Auch die umgekehrte Variante macht unter Umständen Sinn: Der Fahrer-Rechtsschutz ist für diejenigen interessant, die kein eigenes Fahrzeug besitzen. Als Fahrer fremder Fahrzeuge wären Sie versichert – bei vielen Assekuranzen auch als Radfahrer oder Fußgänger. Ausgeschlossen bei dieser Variante ist jedoch das Vertrags- und Sachenrecht. Es gibt schließlich kein Fahrzeug, für das Verträge abgeschlossen werden könnten.

2 Kommentare zu “Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler”:

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