Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler

Leistungen der Privat-Rechtsschutz

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Der Privat-Rechtsschutz für Selbständige bietet Schutz, wenn Schadenersatzforderungen durchgesetzt werden sollen. Ein Beispiel: In der U-Bahn stolpert ein Fahrgast und verkippt dabei seine Limonade über Ihren Anzug. Sie möchten nun, dass der Tollpatsch die Reinigung übernimmt. In diesem Beispiel käme die Rechtschutz-Versicherung für die Kosten auf, um den Schadenersatz zu erzwingen.

Im umgekehrten Fall – Sie schütten versehentlich Kaffee über den Anzug eines Fahrgasts – sieht die Sachlage anders aus. Für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die gegen Sie gerichtet sind, kommt eine Rechtsschutzversicherung nicht auf. Den passenden Schutz bietet dann nur eine Haftpflichtversicherung.

Ebenfalls wichtig ist das Vertrags- und Sachenrecht. Die Versicherung zahlt dann auch, wenn es Ärger bei privaten, schuldrechtlichen Verträgen oder Streit um Ihr Eigentum gibt. Dies kann z.B. bei einer unsachgemäßen Reinigung Ihres Anzuges der Fall sein. Verträge im Zusammenhang mit einer beruflichen, selbständigen Tätigkeit, Immobilien- und Verkehrssachen müssten jedoch separat versichert werden.

Ausgenommen vom Vertrags-Rechtsschutz sind oft private Versicherungsverträge, die mit Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, z.B. Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeld-Versicherungen. Diese können oft jedoch gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.

Ebenfalls Teil des Privatbereiches ist der Straf-Rechtsschutz. Dieser sichert Sie ab, wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat fahrlässig begangen zu haben. Vorsätzliche Taten sind allerdings generell ausgeschlossen. Einige Versicherungen übernehmen nur fahrlässige Vergehen – jedoch keine fahrlässigen Verbrechen. Verbrechen sind Straftaten, die nach dem Strafgesetzbuch mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden – z.B. schwere Körperverletzung oder Totschlag. Vergehen sind alle anderen Straftaten – z.B. unterlassene Hilfeleistung.

Weiterhin beinhaltet der Privat-Rechtsschutz Absicherung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit (z.B. nächtliche Ruhestörung) begangen zu haben. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr müssten jedoch über den Verkehrs-Rechtsschutz abgesichert werden.

Wie bereits oben erwähnt, ist außerdem der Arbeits-Rechtsschutz für nicht-selbständige Tätigkeiten Bestandteil dieses Tarifes. Dies dürfte hauptsächlich für mitversicherte Familienangehörige von Interesse sein.

Der Schutz erstreckt sich weiterhin auf das Steuer- und Sozialrecht, allerdings nicht im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit. Bei den meisten Versicherungen gilt diese Absicherung nur vor Gerichten. Eine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit wird also in diesem Bereich oft nicht übernommen.

Im Familien-, Lebenspartner- und Erbrecht ist es wiederum genau umgekehrt. In diesem Bereich sind nur Anwaltsberatungen versichert. Wenn es vor Gericht geht oder der Anwalt mehr als nur berät, zahlen die allermeisten Versicherungen nicht mehr. Nur die ARAG bietet – gegen Aufpreis – eine Erweiterung für Ehe- und in Unterhaltssachen.

2 Kommentare zu “Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler”:

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