Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler

Rechtsschutzversicherung: Laufzeit und Kündigung

[!–T–]

Die meisten Versicherungspolicen laufen für ein Jahr. Man kann sie spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres kündigen. Wer dies nicht will oder vergisst, ist für ein weiteres Jahr an diesen Vertrag gebunden.

Verträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren können auf diese Weise zum Ende des zweiten, Verträge mit drei und vier Jahren zum Ende des dritten, bzw. vierten Jahres gekündigt werden. Wenn dies nicht geschieht, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Verträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren können zum Ende des fünften Jahres gekündigt werden. Auch hier gilt die Drei-Monats-Frist und die Fortsetzung um ein weiteres Jahr, wenn man nicht kündigt.

Versicherungen können den Vertrag kündigen, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden. Ein Kündigungsrecht haben die Assekuranzen auch, wenn sich ein Umstand ändert, der eine so genannte Gefahrerhöhung darstellt und eigentlich nicht bei dem Unternehmen versicherbar ist. Wenn Sie beispielsweise beschließen würden aus Ihrem Landgasthof einen Swingerclub zu machen, könnte dies eine Kündigung des Rechtsschutzes zur Folge haben.

Weiterhin können die Versicherungen kündigen, wenn innerhalb von zwölf Monaten für zwei oder mehr Rechtsschutzfälle gezahlt wurde. Von diesem Recht machen die Assekuranzen auch mehr und mehr Gebrauch. Die Begründung seitens der Unternehmen lautet dabei, dass Versicherungsnehmer, die zu oft klagen, enorme Kosten verursachen. Damit die Beiträge für weniger klagefreundliche Versicherte attraktiv bleiben, ist eine Kündigung unvermeidlich.

Sie können mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Versicherung es ablehnt, der Leistungspflicht im Rechtsschutzfall nachzukommen.

Wer absehen kann, dass eine Kündigung seitens der Versicherung ins Haus steht, sollte vorab selbst kündigen. Bei der Suche nach einer neuen Rechtsschutz-Versicherung kann dies hilfreich sein. Eine Frage in jedem Rechtsschutzantrag lautet sinngemäß "Besteht oder bestand gleichartiger Versicherungsschutz? Wenn ja, von wem wurde gekündigt?" Wer hier angibt, dass die Versicherung kündigte, hat oft schlechte Karten, dass der Antrag angenommen wird. Es ist jedoch davon abzuraten, Fragen in einem Versicherungsantrag unwahr zu beantworten. Wenn dies heraus kommt, muss die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen.

Während für Nicht-Selbständige der Schutz im privaten und beruflichen Bereich zusammen in einem Paket angeboten wird, muss dies bei Selbständigen separat abgesichert werden. Der Privat-Rechtsschutz für Selbständige umfasst zwar auch Arbeits-Rechtsschutz, jedoch nur im Zusammenhang mit einer nicht-selbständigen Tätigkeit. Grund: So können Ihr Ehepartner als Arbeitnehmer oder Ihre Kinder in der Ausbildung versichert werden.

Weiterhin stellt sich die Frage, ab wann man eigentlich als selbständig gilt. Bei den meisten Versicherungen ist dies ab einem Jahresumsatz von 12.000 Euro der Fall – bei einigen bereits ab 10.000 Euro Umsatz. Dabei spielt es keine Rolle, ob man haupt- oder nebenberuflich dieser Tätigkeit nachgeht. Auch Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft und geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, OHG oder KG gelten für die meisten Versicherung als Selbständige.

2 Kommentare zu “Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler”:

  1. Pingback: Prozesskosten: Kann ich mir mein Recht leisten? | Rechtsschutz für Selbständige | Tipps | Redaktion | www.forium.de

  2. Pingback: Was müssen Selbstständige beachten? | Rechtsschutzversicherungen | Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.