Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler

Rechtsschutzvarianten

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Je nach dem in welchen Bereichen man sich absichern will, stehen verschiedene Rechtsschutzversicherungen zur Verfügung. Die üblichen Bereiche sind:

  • Privatrechtsschutz
  • Berufrechtsschutz
  • Wohnrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz.

Versicherungsschutz besteht im gewerblichen Bereich für Sie und Ihre Angestellten. Wenn allerdings Arbeitnehmer gegen Sie klagen, sind nur Sie geschützt. Die Privat-Rechtsschutz versichert den Versicherungsnehmer, seinen (Ehe-)Partner und die minderjährigen Kinder. Volljährige, unverheiratete Kinder können bis zu einer Altersgrenze (meist 25-30 Jahre), höchstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Nachwuchs das erste Mal vollerwerbstätig ist, mitversichert werden. Für Alleinstehende, Senioren und Beamte gibt es häufig günstigere Tarife.

Die Privat-Rechtsschutz sichert Sie bei Problemen des täglichen Lebens ab: beispielsweise bei privaten Kaufverträgen, Reisen oder der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Im beruflichen Bereich umfasst der Schutz Auseinandersetzungen mit Ihren Angestellten, eigene Schadenersatzforderungen, Absicherungen im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- sowie Disziplinar- und Standesrecht.

Der Verkehrsbereich schließt beispielsweise Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Reparatur von Fahrzeugen oder bei drohendem Führerscheinentzug mit ein.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sichert Sie entweder als Vermieter oder als Mieter, bzw. Pächter und Eigentümer einer selbst genutzter Wohn- oder Gewerbeeinheit. Er greift u.a. bei Kündigungen, Mieterhöhungen (bzw. Mietminderungen, wenn Sie Vermieter sind) oder auch bei Streit mit dem Nachbarn. Das gesamte Baurecht ist jedoch ausgeschlossen.

2 Kommentare zu “Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler”:

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