Prozesskosten
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Die Kosten für eine zivile, gerichtliche Auseinandersetzung trägt grundsätzlich die unterlegene Partei. Eine Ausnahme stellen jedoch Prozesse in der ersten Instanz vor Arbeitsgerichten dar. Hier trägt jeder normalerweise seine Auslagen selbst.
Häufig kommt es vor Gericht jedoch zu einem Teilerfolg. Wenn es keinen eindeutigen Verlierer gibt, werden die Kosten zwischen den beiden Parteien aufgeteilt. Aber auch im Fall, dass Sie das Gerichtsverfahren unumstritten gewinnen, könnten Sie auf Kosten sitzen bleiben. Dies ist der Fall, wenn Ihr Prozessgegner nicht zahlen kann.
In Zivilverfahren richten sich das Honorar des Rechtsanwaltes und die Gerichtskosten hauptsächlich nach dem so genannten Streitwert. Das ist der Betrag, um den prozessiert wird. Da sich nicht jeder Grund einer gerichtlichen Auseinandersetzung in Geld beziffern lässt, wird in einigen Fällen ein fiktiver Betrag angesetzt.
Wenn der Streitwert besonders hoch ist, kann es sich selten jemand leisten, auf die Durchsetzung seines Rechtes zu verzichten. Bei einem geringen Streitwert können allein die Kosten für Anwalt und Gericht schnell die Höhe des Streitwertes erreichen oder unter Umständen diesen sogar übertreffen.
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