Rechtsschutz: Null Prozent Finanzierung – Vorsicht Aufpreis

Warum warten? Kaufen Sie noch heute ein neues Auto, einen Laptop oder die lang ersehnte Einbauküche. Kein Geld? Kein Problem! Der Traum lässt sich doch ganz einfach mit einen Zinssatz von Null Prozent finanzieren. Klingt gut – hat aber auch Tücken. ARAG Experten machen auf eventuelle Stolpersteine aufmerksam.
+ Darlehensvertrag mit einer Bank + Der Handel wirbt unüberhör- und sehbar mit der sofortigen Erfüllung aller Konsumwünsche auf Pump; und das zum Nulltarif! Ob in Bau- oder Elektromärkten, Möbel- oder Kaufhäusern oder beim Autohändler, nichts scheint unmöglich. Doch nur selten halten diese Angebote auch, was sie versprechen. Das Phänomen der Null-Prozent-Finanzierung taucht auf dem Markt in den unterschiedlichsten Varianten auf. Meist handelt es sich, laut ARAG Experten, um Angebote mit einer festen Laufzeit von 6, 12, 18 oder 24 Monaten. Teilweise werden diese Kredite nur in Verbindung mit einer Mindestkaufsumme, an bestimmten Aktionswochen oder aber beim Kauf von bestimmten Waren gewährt. Der Fantasie der Unternehmen scheint in diesem Bereich keine Grenze gesetzt zu sein. Was aber alle Aktionen gemeinsam haben ist, dass der Darlehensvertrag nicht mit dem Händler, sondern mit einer ausgewählten Bank eingegangen wird.
+ Erste Hürde – Bonitätsprüfung + Doch wer meint, bei Erfüllung dieser geforderten Voraussetzungen, sogleich die gewünschte Finanzierung zu erhalten, wird bald eines Besseren belehrt. Denn häufig muss gleich die nächste Hürde genommen werden: die Bonitätsprüfung. Leider weist die Werbung auf diesen Umstand oft nur ungenügend bzw. gar nicht hin, so dass an dieser Stelle viele Träume ihr abruptes Ende finden.
+ Überraschung – Zusatzgebühren + Hat man aber die Bonitätsprüfung glücklich überstanden und den gewünschten Kredit erhalten, gibt es die nächste Überraschung: Die Banken verlangen jetzt plötzlich Zusatzkosten vom Darlehensnehmer wie Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren oder sonstige Kosten. Damit wird der, in der Werbung als zinslos angepriesene, Kredit letztlich doch kostenpflichtig. Die Banken greifen dem Kunden bisweilen sogar so tief in die Tasche, dass die Finanzierung deutlich teurer als ein Bargeschäft wird, warnen ARAG Experten. Dieses Verfahren stößt auf rechtliche Bedenken. Denn nach der Preisangabenverordnung muss derjenige, der einen Kredit bewirbt, auch die Gesamtkosten des Darlehens, den sogenannten effektiven Jahreszins, angeben. Gegen diese Verordnung wird aber in vielen Fällen bei der Werbung bewusst verstoßen.
+ Hohe Zusatzkosten für finanzschwache Kunden + Besonders beliebt bei Banken ist die Praxis, zusätzlich eine Restschuldversicherung, d.h. eine Absicherung für den Fall des Todes, der Krankheit oder der Arbeitslosigkeit, abzuschließen. Dadurch wird der Kredit erneut mit Zusatzkosten angereichert, die ebenfalls vom Kreditnehmer zu tragen sind. Gerade finanzschwächeren Kreditnehmern bleibt aber oft nichts anderes übrig, als eine solche Versicherung abzuschließen, um in den Genuss der gewünschten Finanzierung zu kommen.
+ Fazit + Damit der Traum nicht zum Albtraum wird, sollte man – wie eigentlich bei jedem Vertrag – vorher das Kleingedruckte genau durchlesen, empfehlen die ARAG Experten.
(Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG)

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