Recht bekommen

Schlichter statt Richter

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Wer sich nach gründlicher Information im Recht weiß, muss trotzdem nicht sofort Klage einreichen. Der Weg vor den Richter dauert lange und kostet viel Geld. Eine häufig schnellere und günstigere Möglichkeit ist, eine Schlichtungsstelle einzuschalten.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein muss in manchen Fällen sogar eine Schlichtung versucht werden, bevor Klage erhoben werden kann. Diese Regelung gilt bei Streitigkeiten mit Nachbarn, bei Beleidigungen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 750 Euro.

Aber auch die Bürger anderer Bundesländer sollten die Möglichkeiten einer Schlichtung nutzen. Gerade Menschen, denen man ständig begegnet, wie Nachbarn oder Verwandte, sollte man nicht unbedingt vor den Richterstuhl zerren.

Je nach Rechtsbereich sind unterschiedliche Schiedsstellen zuständig. Für straf- und zivilrechtliche Fälle sind die Schiedsämter zuständig.

Bei Problemen mit gekauften Produkten oder Dienstleistungen können Sie sich an die Industrie- und Handelskammern wenden.

Schwierigkeiten mit Handwerkern können möglicherweise von der örtlichen Handwerkskammer gelöst werden.

Wer glaubt von seinem Mechaniker oder Autohändler falsch beraten worden zu sein, sollte sich an eine der über 150 Schlichtungsstellen des Kfz-Gewerbes richten. Dort kann beispielsweise geklärt werden, ob die Kosten für eine Reparatur angemessen waren.
Die Adresse der Kfz-Schlichter erfahren Sie beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe.

Weniger zentral ist das Beschwerdemanagement bei Banken und Versicherungen geregelt.
So gibt es unterschiedliche Schlichtungsstellen für Sparkassen und private Banken. Eine Übersicht über die Schiedsstellen der Banken und Versicherungen finden Sie hier.

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